20 Ergebnisse für: geschäftswerts
-
§ 31 KostO Festsetzung des Geschäftswerts Kostenordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=kosto&a=31
(1) Das Gericht setzt den Geschäftswert durch Beschluß gebührenfrei fest, wenn ein Zahlungspflichtiger oder die Staatskasse dies beantragt oder es sonst angemessen erscheint. Die Festsetzung kann von dem Gericht, das sie getroffen hat,
-
-
BFH, Urteil vom 16. 5. 2002 – III R 45/98
http://lexetius.com/2002,1767
Volltext von BFH, Urteil vom 16. 5. 2002 – III R 45/98
-
GNotKG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
https://www.gesetze-im-internet.de/gnotkg/index.html
Keine Beschreibung vorhanden.
-
GNotKG Gerichts- und Notarkostengesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=GNOTKG&f=1
GNotKG Gerichts- und Notarkostengesetz
-
LG Kempten | Rechtsprechungsübersicht - dejure.org
http://dejure.org/dienste/rechtsprechung?gericht=LG%20Kempten
Keine Beschreibung vorhanden.
-
GNotKG - Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare
https://www.gesetze-im-internet.de/gnotkg/BJNR258610013.html
Keine Beschreibung vorhanden.
-
OLG München | Rechtsprechungsübersicht - dejure.org
http://dejure.org/dienste/rechtsprechung?gericht=OLG%20M%FCnchen
Keine Beschreibung vorhanden.
-
-
OLG München, Beschluss vom 26.05.2011 - 31 Wx 78/11 - openJur
https://openjur.de/u/491511.html
I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts München vom 12. Januar 2011 wird zurückgewiesen. II. Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 21.400 € festgesetzt.