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Unbestimmter Rechtsbegriff - Definition, Begriff und Erklärung
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Unbestimmte Rechtsbegriffe sind Begriffe, die auf der Tatbestandsseite einer Norm stehen und bei der Rechtsanwendung des einschlägigen Tatbestandes im
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Behörde - Definition, Begriff und Erklärung
http://www.rechtswoerterbuch.de/recht/b/behoerde/
Behörden sind alle Stellen einer juristischen Person des öffentlichen Rechts, die organisatorisch verselbständigt sind und dazu berufen sind, unter eigenem
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Unmittelbarer Zwang - Definition, Begriff und Erklärung
https://www.rechtswoerterbuch.de/recht/u/unmittelbarer-zwang/
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Fahrzeug führen - Definition, Begriff und Erklärung
https://www.rechtswoerterbuch.de/recht/f/fahrzeug-fuehren/
Um ein Fahrzeug zu führen, muss der Täter dafür unter bestimmungsgemäßer Anwendung der Antriebskräfte das Fahrzeug in Bewegung setzen oder in Bewegung
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Konkurrierende Gesetzgebungskompetenz - Definition, Begriff und Erklärung
http://www.rechtswoerterbuch.de/recht/k/konkurriende-gesetzgebungskompetenz/
Im Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung ist die grundsätzliche Gesetzgebungskompetenz der Länder (Art. 70 GG) nur dann gesperrt, wenn der Bund von seiner
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se ut dominum gerere - Definition, Begriff und Erklärung
http://www.rechtswoerterbuch.de/recht/s/se-ut-dominum-gerere/
Zueignung bedeutet die Anmaßung einer eigentümer-ähnlichen Herrschaft über eine Sache (se ut dominum gerere - sich wie ein Eigentümer aufführen). Der Täter,
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Gewahrsam, Gewahrsamswechsel, Enklaventheorie - Definition, Begriff und Erklärung
http://www.rechtswoerterbuch.de/recht/g/gewahrsamswechsel-enklaventheorie/
Nach der herrschenden Enklaventheorie kann man auch in fremder Herrschaftssphäre neuen Gewahrsam begründen, wenn man die Sache in seine Körpergewahrsamssphäre
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Arglistige Täuschung - Definition, Begriff und Erklärung
http://www.rechtswoerterbuch.de/recht/a/arglistige-taeuschung/
Eine arglistige Täuschung im Sinne des § 123 I BGB liegt vor, wenn jemand bei einem anderen vorsätzlich einen Irrtum hervorruft, um ihn zur Abgabe einer
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GmbH Geschäftsanteil - Definition, Begriff und Erklärung
http://www.rechtswoerterbuch.de/recht/g/gmbh-geschaeftsanteil/
Unter dem Geschäftsanteil an einer GmbH versteht amn die Mitgliedschaft an der GmbH insgesamt. Der Geschäftsanteil bestimmt sich gemäß § 14 GmbHG nach der vom