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Gewerbsmäßigen927 Ergebnisse für: gewerbsmäßig
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§ 11 ViehVerkV Anzeige Viehverkehrsverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=ViehVerkV&a=11
Wer gewerbsmäßig mit Vieh handeln oder gewerbsmäßig oder im Rahmen der arbeitsteiligen Tierproduktion Vieh transportieren oder eine Sammelstelle betreiben will, hat dies der zuständigen Behörde vor Beginn der Tätigkeit
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§ 1 ZAG Begriffsbestimmungen Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=zag&a=1
(1) Zahlungsdienstleister sind 1. Unternehmen, die gewerbsmäßig oder in einem Umfang, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, Zahlungsdienste erbringen, ohne Zahlungsdienstleister im Sinne der
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§ 1 KWG Begriffsbestimmungen Kreditwesengesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=kwg&a=1
(1) Kreditinstitute sind Unternehmen, die Bankgeschäfte gewerbsmäßig oder in einem Umfang betreiben, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Bankgeschäfte sind 1. die Annahme fremder
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§ 34c GewO Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer, Wohnimmobilienverwalter,
https://www.buzer.de/s1.htm?g=GewO&a=34c
(1) Wer gewerbsmäßig 1. den Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweisen, 2.
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Beschluss > 5 L 208/10.KS | VG Kassel - Produkt mit Bezeichnung "Vorderschinken" muss auch Vorderschinken enthalten <!-- window.cookieconsent_options = { message: 'Wir benutzen Cookies zur Analyse, für Werbung und die individuelle Anpassung unserer Webseite. Mit der weiteren Nutzung von kostenlose-urteile.de erklären Sie sich damit einverstanden.', dismiss: 'Einverstanden', learnMore: 'Weitere Informationen', link: 'Impressum.htm', theme: './layout/2011SpLA.original/css/cookieConsent_dark-bottom.css' }; --><!-- (function(i,s,o,g,r,a,m){i['GoogleAnalyticsObject']=r;i[r]=i[r]||function(){ (i[r].q=i[r].q||[]).push(arguments)},i[r].l=1*new Date();a=s.createElement(o), m=s.getElementsByTagName(o)[0];a.async=1;a.src=g;m.parentNode.insertBefore(a,m) })(window,document,'script','//www.google-analytics.com/analytics.js','ga'); ga('create', 'UA-12666541-1', 'auto'); ga('set', 'anonymizeIp', true); ga('send', 'pageview'); -->
http://www.kostenlose-urteile.de/Produkt-mit-Bezeichnung-Vorderschinken-muss-auch-Vorderschinken-enthalten.news9906.htm
Nach dem Lebensmittelrecht ist es verboten, Lebensmittel unter irreführender Bezeichnung gewerbsmäßig in den Verkehr zu bringen. Die Bezeichnung
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§ 99 WpHG Ausschluss des Einwands nach § 762 des Bürgerlichen Gesetzbuchs Wertpapierhandelsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=WpHG&a=99
Gegen Ansprüche aus Finanztermingeschäften, bei denen mindestens ein Vertragsteil ein Unternehmen ist, das gewerbsmäßig oder in einem Umfang, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert,
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Anlage 4 SeeSpbootV (zu § 15 Absatz 2 ) Besetzung von gewerbsmäßig genutzten Sportbooten
https://www.buzer.de/s1.htm?g=See-Sportbootverordnung&a=Anlage+4
Rumpflänge des Sportbootes/ Fahrtgebiet Besetzung 1) Bis 15 m Rumpflänge Bis zu 300 Meter Abstand vom Ufer bei entspre- chender Einzelfallgenehmigung 1x Sportbootführerschein für den Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen
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Bewährungshaftstrafe für Abofallenbetreiber Burat | heise online
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bewaehrungshaftstrafe-fuer-Abofallenbetreiber-Burat-1436637.html
Der Abofallenbetreiber sowie der Münchener Anwalt Bernhard S. wurden in Osnabrück zu Haftstrafen auf Bewährung verurteilt. Sie sollen E-Card-Versender gewerbsmäßig betrogen haben.
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Bewährungshaftstrafe für Abofallenbetreiber Burat | heise online
https://www.heise.de/newsticker/meldung/Bewaehrungshaftstrafe-fuer-Abofallenbetreiber-Burat-1436637.html
Der Abofallenbetreiber sowie der Münchener Anwalt Bernhard S. wurden in Osnabrück zu Haftstrafen auf Bewährung verurteilt. Sie sollen E-Card-Versender gewerbsmäßig betrogen haben.
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§ 34d GewO Versicherungsvermittler, Versicherungsberater Gewerbeordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=gewo&a=34d
(1) Wer gewerbsmäßig den Abschluss von Versicherungs- oder Rückversicherungsverträgen vermitteln will (Versicherungsvermittler), bedarf nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen der Erlaubnis der zuständigen Industrie- und