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Höchstzillmersatzes10 Ergebnisse für: höchstzillmersätze
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§ 4 DeckRV Höchstzillmersätze und versicherungsmathematische Berechnungsmethode
https://www.buzer.de/s1.htm?g=DeckRV&a=4
(1) Im Wege der Zillmerung werden die Forderungen auf Ersatz der geleisteten, einmaligen Abschlusskosten einzelvertraglich bis zur Höhe des Zillmersatzes ab Versicherungsbeginn aus den höchstmöglichen Prämienteilen gedeckt, die nach
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DeckRV Deckungsrückstellungsverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=DeckRV&f=1
DeckRV Deckungsrückstellungsverordnung
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§ 15 RechVersV Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft
https://www.buzer.de/s1.htm?g=RechVersV&a=15
(1) Im Unterposten noch nicht fällige Ansprüche sind von den Lebensversicherungsunternehmen und von den Pensions- und Sterbekassen, die die Deckungsrückstellung zillmern, die noch nicht fälligen Ansprüche der
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DeckRV - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
https://www.gesetze-im-internet.de/deckrv_2016/index.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 25 RechVersV Deckungsrückstellung Versicherungsunternehmens-Rechnungslegungsverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=RechVersV&a=25
(1) Bei der Berechnung der Deckungsrückstellung sind für die Berücksichtigung der Risiken aus dem Versicherungsvertrag angemessene Sicherheitszuschläge anzusetzen. Einmalige Abschlußkosten dürfen nach einem angemessenen
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§ 169 VVG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__169.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 169 VVG Rückkaufswert - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/vvg/169.html
(1) Wird eine Versicherung, die Versicherungsschutz für ein Risiko bietet, bei dem der Eintritt der Verpflichtung des Versicherers gewiss ist, durch...
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§ 161 VAG Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr Versicherungsaufsichtsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=vag&a=161
(1) Soweit Unfallversicherungsunternehmen Versicherungen mit Rückgewähr der Prämie übernehmen, gelten die §§ 138, 139, 140 Absatz 1, die §§ 141, 142 und 145 Absatz 4 sowie § 336 entsprechend. (2)
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§ 341f HGB Deckungsrückstellung Handelsgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=HGB&a=341f
(1) Deckungsrückstellungen sind für die Verpflichtungen aus dem Lebensversicherungs- und dem nach Art der Lebensversicherung betriebenen Versicherungsgeschäft in Höhe ihres versicherungsmathematisch errechneten Wertes
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§ 169 VVG Rückkaufswert Versicherungsvertragsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=VVG&a=169
(1) Wird eine Versicherung, die Versicherungsschutz für ein Risiko bietet, bei dem der Eintritt der Verpflichtung des Versicherers gewiss ist, durch Kündigung des Versicherungsnehmers oder durch Rücktritt oder Anfechtung des Versicherers