15 Ergebnisse für: hautdosis
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Dosimetrie von Ã-Strahlung, Konversionselektronenstrahlung und niederenergetischer Photonenstrahlung in Kernkraftwerken - Empfehlung der Strahlenschutzkommission
http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_12011994_RSIII3.htm
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 52 StrlSchV - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/strlschv_2018/__52.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 52 StrlSchV Einrichten von Strahlenschutzbereichen Strahlenschutzverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StrlSchV+2019&a=52
(1) Der Strahlenschutzverantwortliche hat dafür zu sorgen, dass bei den nachfolgenden Tätigkeiten Strahlenschutzbereiche nach Absatz 2 Satz 1 eingerichtet werden, wenn die Exposition von Personen einen der Grenzwerte für Einzelpersonen der
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§§ 52, 53, 55, 56, 63, 64 StrlSchV Strahlenschutzverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StrlSchV+2019&a=52,53,55,56,63,64
§§ 52, 53, 55, 56, 63, 64 StrlSchV Strahlenschutzverordnung
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Oberflächenkontamination
http://www.castor.de/technik/gutachten/kont1005.html
Oberflächenkontamination
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Die Strahlenschutzkommission - Empfehlungen - Abgeleitete Richtwerte für Maßnahmen zum Schutz von Personen bei Kontaminationen der Umwelt mit Alpha- und Betastrahlern
http://www.ssk.de/SharedDocs/Beratungsergebnisse/2015/2015-12-03_Empf_AlphaBeta_KT.html
Verabschiedet in der 279. Sitzung der SSK am 03./04.12.2015 Veröffentlicht im BAnz AT 01.07.2016 B3
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§ 78 StrlSchG Grenzwerte für beruflich exponierte Personen Strahlenschutzgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StrlSchG&a=78
(1) Der Grenzwert der effektiven Dosis beträgt für beruflich exponierte Personen 20 Millisievert im Kalenderjahr. Die zuständige Behörde kann im Einzelfall für ein einzelnes Jahr eine effektive Dosis von 50 Millisievert zulassen,
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BfS - Strahlenschutzregister - Häufig gestellte Fragen
http://www.bfs.de/DE/themen/ion/strahlenschutz/beruf/strahlenschutzregister/faq-aenderungen.html
In diesem Artikel finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Beantragung der SSR-Nummer sowie zu den aktuellen Änderungen im Strahlenschutzregister.
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§ 115 StrlSchG Verantwortlichkeit für den Schutz der Einsatzkräfte Strahlenschutzgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StrlSchG&a=115
(1) Verantwortlich für die Unterrichtung, Aus- und Fortbildung ihrer eigenen Einsatzkräfte sind 1. die Strahlenschutzverantwortlichen, 2. die Behörden, die gemäß den Notfallplänen des Bundes und der Länder für
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§ 80 StrlSchG Grenzwerte für die Exposition der Bevölkerung Strahlenschutzgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StrlSchG&a=80
(1) Für Einzelpersonen der Bevölkerung beträgt der Grenzwert der Summe der effektiven Dosen 1 Millisievert im Kalenderjahr durch Expositionen aus 1. genehmigungs- oder anzeigebedürftigen Tätigkeiten nach diesem Gesetz oder dem