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Anlage 4 FeV (zu den §§ 11 , 13 und 14 ) Eignung und bedingte Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen
http://www.buzer.de/gesetz/9545/a169228.htm
Vorbemerkung 1. Die nachstehende Aufstellung enthält häufiger vorkommende Erkrankungen und Mängel, die die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen längere Zeit beeinträchtigen oder aufheben können. Nicht aufgenommen sind
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Artikel 1 11. FeVuaÄndV Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung Elfte Verordnung zur Änderung der
https://www.buzer.de/gesetz/12337/a202569.htm
Die Fahrerlaubnis-Verordnung vom 13. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1980), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 19. Dezember 2016 (BGBl. I S. 2920) geändert worden ist, wird wie folgt geändert 1. Im Inhaltsverzeichnis wird in der Angabe zu