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    http://www.taz.de/index.php?id=archiv&dig=2004/12/18/a0062&type=98

    Das Urteil des Hamburgischen Verfassungsgerichtes in Sachen Volksabstimmung ist falsch. Denn der Gesetzgeber ging selbstverständlich davon aus, dass alle Volksentscheide bindende Wirkung gegenüber Bürgerschaft und Senat haben



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