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Eingliederungshilfe muss Vorrang vor Pflege haben
https://www.caritas.de/neue-caritas/heftarchiv/jahrgang2009/artikel2009/eingliederungshilfe-muss-vorrang-vor-pfl
Es klafft ein breiter Graben zwischen SGB XI und SGB XII. Für Menschen mit Behinderung greifen im Alter oft nur Leistungen zur körperlichen Pflege, der Aspekt der Teilhabe, also Leistungen der Eingliederungshilfe, bleibt außen vor.