15 Ergebnisse für: hinterlegende
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§ 802k ZPO Zentrale Verwaltung der Vermögensverzeichnisse Zivilprozessordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=ZPO&a=802k
(1) Nach § 802f Abs. 6 dieses Gesetzes oder nach § 284 Abs. 7 Satz 4 der Abgabenordnung zu hinterlegende Vermögensverzeichnisse werden landesweit von einem zentralen Vollstreckungsgericht in elektronischer Form verwaltet. Die
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Letzte Chance: Fans wählen EM-Bewerbungslogo auf FUSSBALL.DE :: DFB - Deutscher Fußball-Bund e.V.
https://www.dfb.de/news/detail/euro-2024-fans-waehlen-bewerbungslogo-auf-fussballde-174041/?no_cache=1&cHash=ef9af3de52d3962ed4e3680b71915cd2
Fußballfans aus ganz Deutschland können ab sofort auf der Amateurfußball-Plattform FUSSBALL.DE über das Logo für die Bewerbung des Deutschen Fußball-Bundes um die Ausrichtung der Europameisterschaft 2024 abstimmen. Infos gibt's hier.
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§ 802k ZPO - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__802k.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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Brandenburgisches Hinterlegungsgesetz (BbgHintG)
http://www.bravors.brandenburg.de/sixcms/detail.php?gsid=land_bb_bravors_01.c.49708.de
Keine Beschreibung vorhanden.
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Landesrecht Rheinland-Pfalz
http://landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/h28/page/bsrlpprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=39&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-HintGRPrahmen&doc.part=X&doc.price=0.0&doc.hl=1
Recherche juristischer Informationen
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Landesrecht Rheinland-Pfalz
http://landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/h28/page/bsrlpprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&docume
Recherche juristischer Informationen
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Haltern am See/Artikel zur Post – GenWiki
http://wiki.genealogy.net/wiki/Haltern_am_See/Artikel_zur_Post#Postw.C3.A4rterei_-_preu.C3.9Fisch
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 284 AO Vermögensauskunft des Vollstreckungsschuldners Abgabenordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AO&a=284
(1) Der Vollstreckungsschuldner muss der Vollstreckungsbehörde auf deren Verlangen für die Vollstreckung einer Forderung Auskunft über sein Vermögen nach Maßgabe der folgenden Vorschriften erteilen, wenn er die Forderung nicht
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§ 802f ZPO Verfahren zur Abnahme der Vermögensauskunft Zivilprozessordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=ZPO&a=802f
(1) Zur Abnahme der Vermögensauskunft setzt der Gerichtsvollzieher dem Schuldner für die Begleichung der Forderung eine Frist von zwei Wochen. Zugleich bestimmt er für den Fall, dass die Forderung nach Fristablauf nicht vollständig
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Weltfinanzkrise trifft russische Wirtschaft aufgrund struktureller Schwächen hart – IWH - Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung Halle
http://www.iwh-halle.de/publikationen/detail/weltfinanzkrise-trifft-russische-wirtschaft-aufgrund-struktureller-schwaechen-hart/
Bis in das Jahr 2008 hinein hat sich die einsetzende Verringerung der Liquidität im Bankensektor auf die Realwirtschaft nicht spürbar ausgewirkt. Mit dem Nachfrageeinbruch an den Rohstoffmärkten, dem rapiden Absturz des Ölpreises und der Zuspitzung der…