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Anlage 4 FeV (zu den §§ 11 , 13 und 14 ) Eignung und bedingte Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen
http://www.buzer.de/gesetz/9545/a169228.htm
Vorbemerkung 1. Die nachstehende Aufstellung enthält häufiger vorkommende Erkrankungen und Mängel, die die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen längere Zeit beeinträchtigen oder aufheben können. Nicht aufgenommen sind