16 Ergebnisse für: hkrndv

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    https://www.hknr.de/Uba

    Keine Beschreibung vorhanden.

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=AusglMechV&a=9

    Ein Herkunftsnachweis muss mindestens die folgenden Angaben enthalten 1. eine einmalige Kennnummer, 2. das Datum der Ausstellung und den ausstellenden Staat, 3. die zur Stromerzeugung eingesetzten Energien nach Art und wesentlichen Bestandteilen, 4. den

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=kwkg&a=31

    (1) Betreiber von hocheffizienten KWK-Anlagen können für Strom, der in Kraft-Wärme-Kopplung erzeugt wurde, bei dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle elektronisch oder schriftlich einen Herkunftsnachweis beantragen. (2) Der

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    http://www.buzer.de/s2.htm?v=2003/30/EG

    Deutsche Gesetze und Verordnungen im Internet, umfangreiche Querverweise auf Paragraphen in anderen Gesetzen, einfachste Handhabung, schnelle Artikel Suche

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=EEG%2B2012&a=39

    (1) Die EEG-Umlage verringert sich für Elektrizitätsversorgungsunternehmen in einem Kalenderjahr um 2,0 Cent pro Kilowattstunde, höchstens jedoch in Höhe der EEG-Umlage, wenn 1. der Strom, den sie an ihre gesamten Letztverbraucherinnen

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    http://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/erneuerbare-energien/herkunftsnachweise-fuer-erneuerbare-energien

    Der Marktanteil an Ökostromprodukten steigt stetig. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen darauf vertrauen können, dass der erworbene Ökostrom tatsächlich aus erneuerbaren Energien gewonnen wurde. Herkunftsnachweise machen die Herkunft des Stroms aus…

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=eeg_2014&a=50

    (1) Anlagenbetreiber haben gegen den Netzbetreiber einen Zahlungsanspruch nach Maßgabe des § 50a oder § 50b für die Bereitstellung installierter Leistung, wenn für den in der Anlage erzeugten Strom dem Grunde nach auch ein

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=EEG%2B2017&a=78

    (1) Elektrizitätsversorgungsunternehmen erhalten im Gegenzug zur Zahlung der EEG-Umlage nach § 60 Absatz 1 das Recht, Strom als „Erneuerbare Energien, finanziert aus der EEG-Umlage" zu kennzeichnen. Satz 1 ist im Fall des § 60a

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=EEG%2B2014&a=63

    Auf Antrag begrenzt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle abnahmestellenbezogen 1. nach Maßgabe des § 64 die EEG-Umlage für Strom, der von stromkostenintensiven Unternehmen selbst verbraucht wird, um den Beitrag dieser

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    http://www.buzer.de/gesetz/2151/v0.htm

    Zitierungen von EnWG Energiewirtschaftsgesetz



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