7 Ergebnisse für: hochrainen
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Ackerterrassen am Gillesbach bei Marmagen | Objektansicht
https://www.kuladig.de/Objektansicht.aspx?extid=KLD-247117
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§ 39 BNatSchG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/__39.html
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§ 39 BNatSchG - Einzelnorm
http://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/__39.html
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§ 39 BNatSchG Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und... - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BNatSchG/39.html
(1) Es ist verboten, 1. wild lebende Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten, 2. wild lebende...
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§ 39 BNatSchG Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen; Ermächtigung zum Erlass von
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BNatSchG&a=39
(1) Es ist verboten, 1. wild lebende Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten, 2. wild lebende Pflanzen ohne vernünftigen Grund von ihrem Standort zu entnehmen oder zu nutzen oder
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§§ 39 bis 43 BNatSchG Bundesnaturschutzgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BNatSchG&a=39-43
§§ 39 bis 43 BNatSchG Bundesnaturschutzgesetz
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Dresden und Sachsen - Dresden - Ortschaft Schönfeld-Weißig
https://web.archive.org/web/20140810110709/http://www.dresden-und-sachsen.de/dresden/schoenfeld_weissig.htm
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