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BVerfG, 10.06.1953 - 1 BvF 1/53 | OpinioIuris
http://opinioiuris.de/entscheidung/793
1. Die Verfassungsorgane, denen nach § 77 BVerfGG Gelegenheit zur Äußerung gegeben werden muß, werden auch dann nicht zu Beteiligten im Sinne des § 25 Abs.
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BGH, 09.12.1953 - GS St 2/53 - Verfassungsmäßigkeit von § 10 des Landesgesetzes von Rheinland-Pfalz zur Beseitigung nationalsozialistischen Unrechts in der Strafrechtspflege (UnrBesG); Zulässigkeit der Wiederaufnahme eines Verfahrens zu Ungunsten eines zu Strafe Verurteilten bzw. eines Freigesprochenen; Verstoß gegen das Verbot der Mehrfachbestrafung (ne bis in idem)
https://www.jurion.de/urteile/bgh/1953-12-09/gs-st-2_53/
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gewaltenteilung.de - Beiträge
http://wayback.archive.org/web/20140220031821/http://www.gewaltenteilung.de/jur_ridder.htm
Es gibt keine "rechtsprechende Gewalt" in der Demokratie des Grundgesetzes