5 Ergebnisse für: hstatg
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§ 1 HStatG Zweck Hochschulstatistikgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=HStatG&a=1
(1) Für Zwecke der Gesetzgebung und Planung im Hochschulbereich und bei den Berufsakademien sowie zur Erfüllung der Datenlieferverpflichtungen nach der Verordnung (EU) Nr. 912/2013 der Kommission vom 23. September 2013 zur Durchführung der
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HStatG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
https://www.gesetze-im-internet.de/hstatg_1990/index.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 12 BStatG Trennung und Löschung der Hilfsmerkmale Bundesstatistikgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BStatG&a=12
(1) Hilfsmerkmale sind, soweit Absatz 2, § 10 Abs. 2, § 13 oder eine sonstige Rechtsvorschrift nichts anderes bestimmen, zu löschen, sobald bei den statistischen Ämtern die Überprüfung der Erhebungs- und Hilfsmerkmale auf
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