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Hygienestabs8 Ergebnisse für: hygienestatus
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Eosin vielleicht überflüssig, aber nicht bedenklich | Pharmazeutische Zeitung
http://www.pharmazeutische-zeitung.de/index.php?id=21203
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Heinrich-Stockmeyer-Stiftung - Wissenschaftspreis
http://www.stockmeyer-stiftung.de/wissenschaftspreis.html
Die Heinrich-Stockmeyer-Stiftung fördert junge Nachwuchswissenschaftler/-innen, die im Bereich der Lebensmittelforschung wichtige und innovative Ergebnisse erzielen.
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"Fingerabdruck" überführt Mikroben
https://idw-online.de/de/news136734
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Kompendium der Tierhygiene: 5. Auflage, vollständig überarbeitete und ... - Google Books
https://books.google.de/books?id=i7ifDQAAQBAJ&pg=PA67#v=onepage
Die Tierhygiene ist für die Bereitstellung sicherer und qualitativ hochwertiger Lebensmittel und die Gewährleistung einer art- und umweltgerechten Tierhaltung eine unverzichtbare Grundlage. Erfolg und Misserfolg unternehmerischen Handelns in der…
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Kompendium der Tierhygiene: 5. Auflage, vollständig überarbeitete und ... - Google Books
https://books.google.de/books?id=i7ifDQAAQBAJ&pg=PA216#v=onepage
Die Tierhygiene ist für die Bereitstellung sicherer und qualitativ hochwertiger Lebensmittel und die Gewährleistung einer art- und umweltgerechten Tierhaltung eine unverzichtbare Grundlage. Erfolg und Misserfolg unternehmerischen Handelns in der…
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Europäischer oder amerikanischer PRRS-Impfstamm: Was ist Mythos? Was ist Realität?
http://www.animal-health-online.de/prrs/useurop.html
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Artikel 1 2. GOTÄndV Zweite Verordnung zur Änderung der Tierärztegebührenordnung
http://www.buzer.de/s1.htm?g=2008+I+1110&a=1
Die Tierärztegebührenordnung vom 28. Juli 1999 (BGBl. I S. 1691), geändert durch die Verordnung vom 27. April 2005 (BGBl. I S. 1160), wird wie folgt geändert 1. § 9 Abs. 2 Satz 1 wird wie folgt gefasst Das Wegegeld
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Artikel 1 2. GOTÄndV Zweite Verordnung zur Änderung der Tierärztegebührenordnung
//www.buzer.de/s1.htm?g=2008+I+1110&a=1
Die Tierärztegebührenordnung vom 28. Juli 1999 (BGBl. I S. 1691), geändert durch die Verordnung vom 27. April 2005 (BGBl. I S. 1160), wird wie folgt geändert 1. § 9 Abs. 2 Satz 1 wird wie folgt gefasst Das Wegegeld