7 Ergebnisse für: ifsmog
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§ 2 PatBeteiligungsV Anerkannte Organisationen Patientenbeteiligungsverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=PatBeteiligungsV&a=2
(1) Als maßgebliche Organisationen für die Wahrnehmung der Interessen der Patientinnen und Patienten und der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen auf Bundesebene gelten 1. der Deutsche Behindertenrat, 2. die
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§ 10 BioStoffV Zusätzliche Schutzmaßnahmen und Anforderungen bei Tätigkeiten der Schutzstufe 2, 3
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BioStoffV&a=10
(1) Zusätzlich zu den Schutzmaßnahmen nach § 9 hat der Arbeitgeber vor Aufnahme der Tätigkeiten der Schutzstufe 2, 3 oder 4 in Laboratorien, in der Versuchstierhaltung oder in der Biotechnologie 1. entsprechend der
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§ 25 TrinkwV Ordnungswidrigkeiten Trinkwasserverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=TrinkwV%2B2001&a=25
Ordnungswidrig im Sinne des § 73 Absatz 1a Nr. 24 des Infektionsschutzgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 5 Absatz 5 Satz 2 eine hinreichende Desinfektionskapazität nicht vorhält, 2. einer
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§ 108 SGB V Zugelassene Krankenhäuser Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) Gesetzliche
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB_V&a=108
Die Krankenkassen dürfen Krankenhausbehandlung nur durch folgende Krankenhäuser (zugelassene Krankenhäuser) erbringen lassen 1. Krankenhäuser, die nach den landesrechtlichen Vorschriften als Hochschulklinik anerkannt sind, 2.
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§ 73 SGB V Kassenärztliche Versorgung, Verordnungsermächtigung Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BV&a=73
(1) Die vertragsärztliche Versorgung gliedert sich in die hausärztliche und die fachärztliche Versorgung. Die hausärztliche Versorgung beinhaltet insbesondere 1. die allgemeine und fortgesetzte ärztliche Betreuung eines Patienten
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Artikel 2 GG Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
https://www.buzer.de/s1.htm?g=GG&a=2
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt. (2) Jeder hat das Recht auf Leben
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§ 17b KHG Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für DRG-Krankenhäuser,
https://www.buzer.de/s1.htm?g=KHG&a=17b
(1) Für die Vergütung der allgemeinen Krankenhausleistungen gilt ein durchgängiges, leistungsorientiertes und pauschalierendes Vergütungssystem, soweit Absatz 4 keine abweichenden Regelungen enthält. Das Vergütungssystem hat