12 Ergebnisse für: invekosv

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=InVeKoSV&f=1

    InVeKoSV InVeKoS-Verordnung

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    https://www.gesetze-im-internet.de/invekosv_2015/index.html

    Keine Beschreibung vorhanden.

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    http://www.bmelv.de/SharedDocs/Downloads/Landwirtschaft/Foerderung/Direktzahlungen/Meilensteine-Agrarpolitik.html

    Die Broschüre "Meilensteine der Agrarpolitik" gibt die Rechtslage zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses am 1. Dezember 2004 wieder. Zwischenzeitlich sind Änderungen am EG-Recht vorgenommen worden.

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=VwVfG&a=3a

    (1) Die Übermittlung elektronischer Dokumente ist zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet. (2) Eine durch Rechtsvorschrift angeordnete Schriftform kann, soweit nicht durch Rechtsvorschrift etwas anderes

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=SigG_2001&a=2

    Im Sinne dieses Gesetzes sind 1. "elektronische Signaturen" Daten in elektronischer Form, die anderen elektronischen Daten beigefügt oder logisch mit ihnen verknüpft sind und die zur Authentifizierung dienen, 2. "fortgeschrittene

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=SigG&a=2

    Im Sinne dieses Gesetzes sind 1. "elektronische Signaturen" Daten in elektronischer Form, die anderen elektronischen Daten beigefügt oder logisch mit ihnen verknüpft sind und die zur Authentifizierung dienen, 2. "fortgeschrittene

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=sigg_2001&a=2

    Im Sinne dieses Gesetzes sind 1. "elektronische Signaturen" Daten in elektronischer Form, die anderen elektronischen Daten beigefügt oder logisch mit ihnen verknüpft sind und die zur Authentifizierung dienen, 2. "fortgeschrittene

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    http://www.juris.de/jportal/portal/t/1epw/page/homerl.psml/js_peid/PSuchportlet1/media-type/html?eventSubmit_doFphomepagesearch=search&action=portlets.jw.MainAction&desc=all&form=jurisFastSearch&deletemask=no&cmsuri=/juris/de/startseite/sucheseite.jsp&cont

    Keine Beschreibung vorhanden.

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=DMailG&a=5

    (1) Die Bereitstellung eines De-Mail-Kontos umfasst die Nutzung eines sicheren elektronischen Postfach- und Versanddienstes für elektronische Nachrichten. Hierzu wird dem Nutzer eine De-Mail-Adresse für elektronische Post zugewiesen, welche

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=eIDAS-Durchf%C3%BChrungsgesetz&f=1

    eIDASDG eIDAS-Durchführungsgesetz



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