Meintest du:
Investmentgesetz110 Ergebnisse für: investmentgesetzes
-
HFHandelG Hochfrequenzhandelsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=Hochfrequenzhandelsgesetz&f=1
HFHandelG Hochfrequenzhandelsgesetz
-
BKRUG Gesetz zur Umsetzung der neu gefassten Bankenrichtlinie und der neu gefassten Kapitaladäquanzrichtlinie
https://www.buzer.de/s1.htm?g=Gesetz+zur+Umsetzung+der+neu+gefassten+Bankenrichtlinie+und+der+neu+gefassten+Kapitalad%C3%A4quanz
BKRUG Gesetz zur Umsetzung der neu gefassten Bankenrichtlinie und der neu gefassten Kapitaladäquanzrichtlinie
-
§ 2 InvG Begriffsbestimmungen Investmentgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=InvG&a=2
(1) Inländische Investmentgesellschaften sind Kapitalanlagegesellschaften und Investmentaktiengesellschaften. EU-Investmentgesellschaften sind EU-Verwaltungsgesellschaften und EU-Investmentvermögen in Satzungsform, die ihren Sitz in einem
-
§ 32 InvG Stimmrechtsausübung Investmentgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=invg&a=32
(1) Zur Ausübung des Stimmrechts aus den zu einem Sondervermögen gehörenden Aktien bedarf die Kapitalanlagegesellschaft keiner schriftlichen Vollmacht der Anleger. § 129 Abs. 3 des Aktiengesetzes ist entsprechend anzuwenden. Die
-
BKRUG Gesetz zur Umsetzung der neu gefassten Bankenrichtlinie und der neu gefassten Kapitaladäquanzrichtlinie
https://www.buzer.de/s1.htm?g=Gesetz+zur+Umsetzung+der+neu+gefassten+Bankenrichtlinie+und+der+neu+gefassten+Kapitalad%C3%A4quanzrichtlinie&f=1
BKRUG Gesetz zur Umsetzung der neu gefassten Bankenrichtlinie und der neu gefassten Kapitaladäquanzrichtlinie
-
InvÄndG Investmentänderungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=Investment%C3%A4nderungsgesetz&f=1
InvÄndG Investmentänderungsgesetz
-
Artikel 7 FKAustGEG Änderung des Kapitalanlagegesetzbuchs Gesetz zum automatischen Austausch von Informationen
//www.buzer.de/s1.htm?g=2015+I+2531&a=7
Das Kapitalanlagegesetzbuch vom 4. Juli 2013 (BGBl. I S. 1981), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 20. November 2015 (BGBl. I S. 2029) geändert worden ist, wird wie folgt geändert 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt
-
Artikel 7 FKAustGEG Änderung des Kapitalanlagegesetzbuchs Gesetz zum automatischen Austausch von Informationen
http://www.buzer.de/s1.htm?g=2015+I+2531&a=7
Das Kapitalanlagegesetzbuch vom 4. Juli 2013 (BGBl. I S. 1981), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 20. November 2015 (BGBl. I S. 2029) geändert worden ist, wird wie folgt geändert 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt
-
§ 9 InvG Allgemeine Verhaltensregeln Investmentgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=invg&a=9
(1) Die Kapitalanlagegesellschaft hat die Investmentvermögen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für gemeinschaftliche Rechnung der Anleger oder Aktionäre einer von ihr verwalteten Investmentaktiengesellschaft zu verwalten. Sie
-
§ 41 InvG Kosten und Kostentransparenz Investmentgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=invg&a=41
(1) Die Kapitalanlagegesellschaft hat in den Vertragsbedingungen anzugeben, nach welcher Methode, in welcher Höhe und auf Grund welcher Berechnung die Vergütungen und Aufwendungserstattungen aus dem Sondervermögen an sie, die Depotbank und