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    http://www.spiegel.de/politik/deutschland/wahlrecht-fuenfprozentklausel-bei-europawahl-ist-verfassungswidrig-a-796718.html

    Die in Deutschland geltende Fünfprozenthürde ist bei der Europawahl nicht vereinbar mit dem Grundgesetz. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Die bisherige Regelung verstoße gegen die Chancengleichheit der Parteien.



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