311 Ergebnisse für: justizielle

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    https://dejure.org/gesetze/AEU/82.html

    (1) Die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen in der Union beruht auf dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung gerichtlicher Urteile und...

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    https://dejure.org/gesetze/AEU/81.html

    (1) Die Union entwickelt eine justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen mit grenzüberschreitendem Bezug, die auf dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung...

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    https://dejure.org/gesetze/aeuv/81.html

    (1) Die Union entwickelt eine justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen mit grenzüberschreitendem Bezug, die auf dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung...

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    http://www.consilium.europa.eu/de/meetings/jha/2017/10/12-13/

    Die Verordnung über die Europäische Staatsanwaltschaft wurde von den an der Verstärkten Zusammenarbeit beteiligten Mitgliedstaaten angenommen. Der Rat hat über das Europäische Strafregisterinformationssystem (ECRIS), die gegenseitige Anerkennung von…

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    https://www.bmjv.de/DE/Themen/IntZusammenarbeit/EuropaeischesStrafrecht/EuropaeischesStrafrecht_node.html

    Keine Beschreibung vorhanden.

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=ZPO&a=1076%E2%80%931078

    §§ 1076 bis 1078 ZPO Zivilprozessordnung

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    https://web.archive.org/web/20160918163626/http://www.bmjv.de/DE/Themen/ProjekteUndFoerderung/Rosenburg/Rosenburg_node.html

    Keine Beschreibung vorhanden.

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    http://www.strafsachen.co.de

    Vorabentscheidungsverfahren und Beschleunigungsgebot in Strafsachen als Buch von Kathleen Maja Wolter, Wie entwickelte sich historisch gesehen die Zusammenarbeit in Strafsachen in den Mitgliedstaaten als eBook Download von Andrea Bou-Said, Gesetzbuch…

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    http://dejure.org/gesetze/EuVTVO/6.html

    (1) Eine in einem Mitgliedstaat über eine unbestrittene Forderung ergangene Entscheidung wird auf jederzeitigen Antrag an das Ursprungsgericht als...

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    https://dejure.org/gesetze/eugvvo/1.html

    (1) Diese Verordnung ist in Zivil- und Handelssachen anzuwenden, ohne dass es auf die Art der Gerichtsbarkeit ankommt. Sie gilt insbesondere nicht für...



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