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Körperersatzstücken18 Ergebnisse für: körperersatzstücke
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Anlage 11 BBhV (zu § 25 Absatz 1 und 4 ) Beihilfefähige Aufwendungen für Hilfsmittel, Geräte zur
http://www.buzer.de/gesetz/8634/a159995.htm?m=Blindenf%C3%BChrhund#hit
Abschnitt 1 Hilfsmittel, Geräte zur Selbstbehandlung und Selbstkontrolle, Körperersatzstücke Die Aufwendungen für die Anschaffung der nachstehend aufgeführten Hilfsmittel, Geräte und Körperersatzstücke sind
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§ 2 OrthVersorgUVV Verordnung über die orthopädische Versorgung Unfallverletzter
http://www.buzer.de/gesetz/2167/a30868.htm
(1) Körperersatzstücke und Hilfsmittel sind insbesondere Kunstglieder, Kunstaugen, Zahnersatz und andere künstliche Körperteile, Stützapparate, orthopädisches Schuhwerk, Stockstützen und andere Gehhilfen,
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§ 47 SGB IX Hilfsmittel Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BIX&a=47
(1) Hilfsmittel (Körperersatzstücke sowie orthopädische und andere Hilfsmittel) nach § 42 Absatz 2 Nummer 6 umfassen die Hilfen, die von den Leistungsberechtigten getragen oder mitgeführt oder bei einem Wohnungswechsel mitgenommen
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BBhV - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
https://www.gesetze-im-internet.de/bbhv/index.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 29 SGB 1 - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__29.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 80 BBG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/bbg_2009/__80.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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Hilfsmittel - Gemeinsamer Bundesausschuss
http://www.g-ba.de/institution/themenschwerpunkte/hilfsmittel/
Keine Beschreibung vorhanden.
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Rundschreiben Soz Nr. 02/2015 über Leistungen nach § 6 Abs. 1 AsylbLG im Lichte der EU-Richtlinie 2013/33/EU des Rates (Mindestnormen für die Aufnahme) - Berlin.de
https://www.berlin.de/sen/soziales/berliner-sozialrecht/land/rdschr/2015_02.html
Rundschreiben Soz Nr. 02/2015 über Leistungen nach § 6 Abs. 1 AsylbLG im Lichte der EU-Richtlinie 2013/33/EU des Rates (Mindestnormen für die Aufnahme)
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§ 42 SGB IX Leistungen zur medizinischen Rehabilitation Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB+IX&a=42
(1) Zur medizinischen Rehabilitation von Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohter Menschen werden die erforderlichen Leistungen erbracht, um 1. Behinderungen einschließlich chronischer Krankheiten abzuwenden, zu beseitigen, zu