246 Ergebnisse für: kündigungsschutzgesetz
-
§§ 17 bis 22 KSchG Kündigungsschutzgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=KSchG&a=17-22
§§ 17 bis 22 KSchG Kündigungsschutzgesetz
-
§§ 4, 13 KSchG Kündigungsschutzgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=KSchG&a=4,13
§§ 4, 13 KSchG Kündigungsschutzgesetz
-
Kündigungsschutzgesetz - Google Books
http://books.google.de/books?id=__gNazaZEPIC&pg=PA797&lpg=PA797&dq=negativattest+%C2%A7+17+kschg&source=bl&ots=RgeWD4WMvY&sig=Mf
Keine Beschreibung vorhanden.
-
§ 15 KSchG Unzulässigkeit der Kündigung Kündigungsschutzgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=KSchG&a=15
(1) Die Kündigung eines Mitglieds eines Betriebsrats, einer Jugend- und Auszubildendenvertretung, einer Bordvertretung oder eines Seebetriebsrats ist unzulässig, es sei denn, daß Tatsachen vorliegen, die den Arbeitgeber zur Kündigung
-
§ 5 KSchG Zulassung verspäteter Klagen Kündigungsschutzgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=KSchG&a=5
(1) War ein Arbeitnehmer nach erfolgter Kündigung trotz Anwendung aller ihm nach Lage der Umstände zuzumutenden Sorgfalt verhindert, die Klage innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung zu erheben, so ist auf seinen
-
§ 13 KSchG Außerordentliche, sittenwidrige und sonstige Kündigungen Kündigungsschutzgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=KSchG&a=13
(1) Die Vorschriften über das Recht zur außerordentlichen Kündigung eines Arbeitsverhältnisses werden durch das vorliegende Gesetz nicht berührt. Die Rechtsunwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung kann jedoch
-
§ 17 KSchG Anzeigepflicht Kündigungsschutzgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=KSchG&a=17
(1) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, der Agentur für Arbeit Anzeige zu erstatten, bevor er 1. in Betrieben mit in der Regel mehr als 20 und weniger als 60 Arbeitnehmern mehr als 5 Arbeitnehmer, 2. in Betrieben mit in der Regel mindestens 60 und
-
BAG, Urteil vom 19.12.2013 - 6 AZR 190/12 - openJur
https://openjur.de/u/668190.html
1. Eine ordentliche Kündigung, die einen Arbeitnehmer, auf den das Kündigungsschutzgesetz (noch) keine Anwendung findet, aus einem der in § 1 AGG genannten Gründe diskriminiert, ist nach § 134 BGB iVm ...
-
§ 7 KSchG Wirksamwerden der Kündigung Kündigungsschutzgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=KSchG&a=7
Wird die Rechtsunwirksamkeit einer Kündigung nicht rechtzeitig geltend gemacht (§ 4 Satz 1, §§ 5 und 6), so gilt die Kündigung als von Anfang an rechtswirksam; ein vom Arbeitnehmer nach § 2 erklärter Vorbehalt erlischt.
-
§ 2 KSchG Änderungskündigung Kündigungsschutzgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=KSchG&a=2
Kündigt der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis und bietet er dem Arbeitnehmer im Zusammenhang mit der Kündigung die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu geänderten Arbeitsbedingungen an, so kann der Arbeitnehmer dieses Angebot