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Kapitalverwaltungsgesellschaften147 Ergebnisse für: kapitalverwaltungsgesellschaft
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§ 36 KAGB Auslagerung Kapitalanlagegesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=KAGB&a=36
(1) Die Kapitalverwaltungsgesellschaft kann Aufgaben auf ein anderes Unternehmen (Auslagerungsunternehmen) unter den folgenden Bedingungen auslagern 1. die Kapitalverwaltungsgesellschaft muss in der Lage sein, ihre gesamte Auslagerungsstruktur anhand von
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IVG Institutional Funds heißt künftig Triuva | Immobilien | Haufe
https://www.haufe.de/immobilien/investment/ivg-institutional-funds-heisst-kuenftig-triuva_256_320530.html
Die IVG Institutional Funds GmbH hat sich umbenannt und wird ab sofort unter dem Namen Triuva Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH am Markt aktiv sein.
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§ 20 KAGB Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb Kapitalanlagegesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=kagb&a=20
(1) Der Geschäftsbetrieb einer Kapitalverwaltungsgesellschaft bedarf der schriftlichen Erlaubnis der Bundesanstalt. Die Bundesanstalt kann die Erlaubnis auf die Verwaltung bestimmter Arten von Investmentvermögen beschränken. Die
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KanAm Grund
http://www.kanam-grund.de/index.php?id=248
Die KanAm Grund Institutional Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH ist Teil der KanAm Grund Group. Sie bietet Spezialfondslösungen und Management-Leistungen für institutionelle Immobilieninvestoren.
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BaFin - Merkblätter - Merkblatt: Erlaubnisverfahren für eine …
https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Merkblatt/WA/mb_130322_erlaubnisverfahren_aif-22kagb.html
Nach § 20 Abs. 1 Satz 1 KAGB bedarf der Geschäftsbetrieb einer Kapitalverwaltungsgesellschaft der schriftlichen Erlaubnis der Bundesanstalt. Kapitalverwaltungsgesellschaften sind Unternehmen mit satzungsmäßigem Sitz und Hauptverwaltung im Inland, deren…
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ACATIS Investment Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH
http://www.acatis.de
Wir investieren, wenn der Wert höher ist als der Preis. Wir investieren in unterbewertete Aktien, Länder, Branchen, Fonds oder verzinsliche Wertpapiere.
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§ 255 KAGB Sonderregeln für die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen Kapitalanlagegesetzbuch
http://www.buzer.de/gesetz/10756/a182687.htm
(1) Die AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft hat die Ausgabe von Anteilen vorübergehend auszusetzen, wenn eine Verletzung der Anlagegrenzen nach den Liquiditätsvorschriften dieses Abschnitts oder der Anlagebedingungen droht. (2) In Abweichung von
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Kapitalanlagegesetzbuch
http://www.bvi.de/regulierung/kapitalanlagegesetzbuch
Das KAGB ist die rechtliche Grundlage für Verwalter offener und geschlossener Fonds. Der BVI bietet hier umfangreiche Informationen zum Thema.
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Triuva erwirbt Sitz des Bundesministeriums für Verteidigung
https://www.property-magazine.de/triuva-kauft-berliner-shell-haus-69868.html
Die Triuva Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH, früher IVG Institutional Funds, hat im Rahmen eines Share Deals das Shell-Haus im Berliner Bezirk Mitte erworben. Das Volumen d...
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§ 257 KAGB Aussetzung der Rücknahme Kapitalanlagegesetzbuch
http://www.buzer.de/gesetz/10756/a182689.htm
(1) Verlangt der Anleger, dass ihm gegen Rückgabe des Anteils sein Anteil am Immobilien-Sondervermögen ausgezahlt wird, so hat die AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft die Rücknahme der Anteile zu verweigern und auszusetzen, wenn die