16 Ergebnisse für: kastrg
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§ 4 KastrG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/kastrg/__4.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 2 KastrG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/kastrg/__2.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 3 KastrG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/kastrg/__3.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 1 KastrG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/kastrg/__1.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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KastrG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
https://www.gesetze-im-internet.de/kastrg/index.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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KastrG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
http://bundesrecht.juris.de/kastrg/
Keine Beschreibung vorhanden.
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Artikel 85 FGG-RG Änderung des Gesetzes über die freiwillige Kastration und andere Behandlungsmethoden
//www.buzer.de/s1.htm?g=2008+I+2586&a=85
Das Gesetz über die freiwillige Kastration und andere Behandlungsmethoden vom 15. August 1969 (BGBl. I S. 1143), zuletzt geändert durch Artikel 4 Abs. 6 des Gesetzes vom 26. Januar 1998 (BGBl. I S. 164), wird wie folgt geändert 1. § 6
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Artikel 85 FGG-RG Änderung des Gesetzes über die freiwillige Kastration und andere Behandlungsmethoden
http://www.buzer.de/s1.htm?g=2008+I+2586&a=85
Das Gesetz über die freiwillige Kastration und andere Behandlungsmethoden vom 15. August 1969 (BGBl. I S. 1143), zuletzt geändert durch Artikel 4 Abs. 6 des Gesetzes vom 26. Januar 1998 (BGBl. I S. 164), wird wie folgt geändert 1. § 6
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§ 226a StGB Verstümmelung weiblicher Genitalien Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=stgb&a=226a
(1) Wer die äußeren Genitalien einer weiblichen Person verstümmelt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft. (2) In minder schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.
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§ 176b StGB Sexueller Mißbrauch von Kindern mit Todesfolge Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=stgb&a=176b
Verursacht der Täter durch den sexuellen Mißbrauch (§§ 176 und 176a) wenigstens leichtfertig den Tod des Kindes, so ist die Strafe lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren.