15 Ergebnisse für: kfürsv
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Zitierungen von Bundesversorgungsgesetz
https://www.buzer.de/gesetz/443/v0.htm
Zitierungen von BVG Bundesversorgungsgesetz
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§ 229 SGB IX Persönliche Voraussetzungen Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB+IX&a=229
(1) In seiner Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt ist, wer infolge einer Einschränkung des Gehvermögens (auch durch innere Leiden oder infolge von Anfällen oder von Störungen der
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§ 50 SGB IX Leistungen an Arbeitgeber Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BIX&a=50
(1) Die Rehabilitationsträger nach § 6 Absatz 1 Nummer 2 bis 5 können Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben auch an Arbeitgeber erbringen, insbesondere als 1. Ausbildungszuschüsse zur betrieblichen Ausführung von
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BVerwG, 28.03.1974 - BVerwG V C 29.73 - Einsatz des aus einer Grundrentennachzahlung stammenden Vermögens eines Kriegsbeschädigten im Rahmen der Gewährung von Erholungsfürsorge; Qualifizierung einer Grundrentennachzahlung als Vermögen i.S.d. Bundessozialhilfegesetzes (BSHG); Abwägung zwischen dem Sinn und Zweck der Grundrentennachzahlung sowie dem uneingeschränkten Einsatz desVermögens; Unzumutbare Härte für den Einsatz von Vermögen aus einer Grundrentennachzahlung bei Erschwerung der Befriedigung eines schädigungsbedingten Nachholbedarfs
https://www.jurion.de/urteile/bverwg/1974-03-28/bverwg-v-c-2973/
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 89 BVG Bundesversorgungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BVG&a=89
(1) Sofern sich in einzelnen Fällen aus den Vorschriften dieses Gesetzes besondere Härten ergeben, kann mit Zustimmung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ein Ausgleich gewährt werden. (2) Das Bundesministerium für
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§ 164 SGB IX Pflichten des Arbeitgebers und Rechte schwerbehinderter Menschen Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB+IX&a=164
(1) Die Arbeitgeber sind verpflichtet zu prüfen, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen, insbesondere mit bei der Agentur für Arbeit arbeitslos oder arbeitsuchend gemeldeten schwerbehinderten Menschen, besetzt werden
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§ 164 SGB IX Pflichten des Arbeitgebers und Rechte schwerbehinderter Menschen Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BIX&a=164
(1) Die Arbeitgeber sind verpflichtet zu prüfen, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen, insbesondere mit bei der Agentur für Arbeit arbeitslos oder arbeitsuchend gemeldeten schwerbehinderten Menschen, besetzt werden
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Suche 'haushaltsvorstand'
http://www.buzer.de/s2.htm?v=haushaltsvorstand
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§ 21 EStG Einkommensteuergesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=EStG&a=21
(1) Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind 1. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von unbeweglichem Vermögen, insbesondere von Grundstücken, Gebäuden, Gebäudeteilen, Schiffen, die in ein Schiffsregister
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§ 152 SGB IX Feststellung der Behinderung, Ausweise Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB+IX&a=152
(1) Auf Antrag des behinderten Menschen stellen die für die Durchführung des Bundesversorgungsgesetzes zuständigen Behörden das Vorliegen einer Behinderung und den Grad der Behinderung zum Zeitpunkt der Antragstellung fest. Auf Antrag