90 Ergebnisse für: kindschaftssachen
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§ 111 FamFG Familiensachen - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/FamFG/111.html
Familiensachen sind 1. Ehesachen, 2. Kindschaftssachen, 3. Abstammungssachen, 4. Adoptionssachen, 5. Ehewohnungs- und Haushaltssachen, 6....
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§ 158 FamFG Verfahrensbeistand - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/FamFG/158.html
(1) Das Gericht hat dem minderjährigen Kind in Kindschaftssachen, die seine Person betreffen, einen geeigneten Verfahrensbeistand zu bestellen, soweit dies...
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§ 156 FamFG Hinwirken auf Einvernehmen - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/FamFG/156.html
(1) 1 Das Gericht soll in Kindschaftssachen, die die elterliche Sorge bei Trennung und Scheidung, den Aufenthalt des Kindes, das Umgangsrecht oder die...
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§ 155 FamFG Vorrang- und Beschleunigungsgebot - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/FamFG/155.html
(1) Kindschaftssachen, die den Aufenthalt des Kindes, das Umgangsrecht oder die Herausgabe des Kindes betreffen, sowie Verfahren wegen Gefährdung des...
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§ 151 FamFG Kindschaftssachen Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der
https://www.buzer.de/s1.htm?g=famfg&a=151
Kindschaftssachen sind die dem Familiengericht zugewiesenen Verfahren, die 1. die elterliche Sorge, 2. das Umgangsrecht und das Recht auf Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes, 3. die Kindesherausgabe, 4. die Vormundschaft,
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Fassung § 640 ZPO a.F. bis 01.09.2009 (geändert durch Artikel 29 G. v. 17.12.2008 BGBl. I S. 2586)
https://www.buzer.de/s1.htm?g=ZPO+31.08.2009&a=640
Text § 640 ZPO a.F. in der Fassung vom 01.09.2009 (geändert durch Artikel 29 G. v. 17.12.2008 BGBl. I S. 2586)
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§ 156 FamFG Hinwirken auf Einvernehmen Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten
https://www.buzer.de/s1.htm?g=FamFG&a=156
(1) Das Gericht soll in Kindschaftssachen, die die elterliche Sorge bei Trennung und Scheidung, den Aufenthalt des Kindes, das Umgangsrecht oder die Herausgabe des Kindes betreffen, in jeder Lage des Verfahrens auf ein Einvernehmen der Beteiligten
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§ 158 FamFG Verfahrensbeistand Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der
https://www.buzer.de/s1.htm?g=famfg&a=158
(1) Das Gericht hat dem minderjährigen Kind in Kindschaftssachen, die seine Person betreffen, einen geeigneten Verfahrensbeistand zu bestellen, soweit dies zur Wahrnehmung seiner Interessen erforderlich ist. (2) Die Bestellung ist in der Regel
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§§ 152, 153 FamFG Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen
https://www.buzer.de/s1.htm?g=FamFG&a=152,153
§§ 152, 153 FamFG Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
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§§ 151 bis 168a FamFG Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der
https://www.buzer.de/s1.htm?g=FamFG&a=151-168a
§§ 151 bis 168a FamFG Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit