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KG, Beschluss vom 08.06.2006 - 15 W 31/06 - openJur
https://openjur.de/u/273319.html
1. Die Besorgnis der Befangenheit im Sinne von § 42 Abs. 2 ZPO ist begründet, wenn richterlicheEntscheidungen sich so weit von den anerkannten rechtlichen - insbesondere verfassungsrechtlichen -Grunds ...