3 Ergebnisse für: konzernverschmelzungen
-
§ 62 UmwG Konzernverschmelzungen Umwandlungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=UmwG&a=62
(1) Befinden sich mindestens neun Zehntel des Stammkapitals oder des Grundkapitals einer übertragenden Kapitalgesellschaft in der Hand einer übernehmenden Aktiengesellschaft, so ist ein Verschmelzungsbeschluß der übernehmenden
-
UmwG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
https://www.gesetze-im-internet.de/umwg_1995/index.html
Keine Beschreibung vorhanden.
-
UmwG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/umwg_1995/gesamt.pdf
Keine Beschreibung vorhanden.