22 Ergebnisse für: kooperationsstaat
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§ 87 EEG 2017 Gebühren und Auslagen Erneuerbare-Energien-Gesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=EEG%2B2017&a=87
(1) Für Amtshandlungen nach diesem Gesetz und den auf diesem Gesetz beruhenden Rechtsverordnungen sowie für die Nutzung des Herkunftsnachweisregisters, des Regionalnachweisregisters und des Anlagenregisters werden Gebühren und Auslagen
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§ 40 EEG 2017 Wasserkraft Erneuerbare-Energien-Gesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=EEG&a=40
(1) Für Strom aus Wasserkraft beträgt der anzulegende Wert 1. bis einschließlich einer Bemessungsleistung von 500 Kilowatt 12,40 Cent pro Kilowattstunde, 2. bis einschließlich einer Bemessungsleistung von 2 Megawatt 8,17 Cent pro
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§ 29 EEG 2017 Bekanntmachung Erneuerbare-Energien-Gesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=eeg_2014&a=29
(1) Die Bundesnetzagentur macht die Ausschreibungen frühestens acht Wochen und spätestens fünf Wochen vor dem jeweiligen Gebotstermin für den jeweiligen Energieträger auf ihrer Internetseite bekannt. Die Bekanntmachungen
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§ 51 EEG 2017 Verringerung des Zahlungsanspruchs bei negativen Preisen Erneuerbare-Energien-Gesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=EEG+2014&a=51
(1) Wenn der Wert der Stundenkontrakte für die Preiszone für Deutschland am Spotmarkt der Strombörse in der vortägigen Auktion in mindestens sechs aufeinanderfolgenden Stunden negativ ist, verringert sich der anzulegende Wert für
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§ 38 EEG 2017 Zahlungsberechtigung für Solaranlagen Erneuerbare-Energien-Gesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=EEG+2014&a=38
(1) Die Bundesnetzagentur stellt auf Antrag eines Bieters, dem mindestens ein Zuschlag erteilt worden ist, eine Zahlungsberechtigung für Solaranlagen aus. (2) Der Antrag nach Absatz 1 muss die folgenden Angaben enthalten 1. die Nummer, unter der die
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§ 63 EEG 2017 Grundsatz Erneuerbare-Energien-Gesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=EEG%2B2014&a=63
Auf Antrag begrenzt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle abnahmestellenbezogen 1. nach Maßgabe des § 64 die EEG-Umlage für Strom, der von stromkostenintensiven Unternehmen selbst verbraucht wird, um den Beitrag dieser
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§ 49 EEG 2017 Absenkung der anzulegenden Werte für Strom aus solarer Strahlungsenergie
https://www.buzer.de/s1.htm?g=eeg_2014&a=49
(1) Die anzulegenden Werte nach § 48 Absatz 1 und 2 Nummer 1 und 2 verringern sich ab dem 1. Februar 2017 und der anzulegende Wert nach § 48 Absatz 2 Nummer 3 Buchstabe c verringert sich ab dem 1. Mai 2019 monatlich zum ersten Kalendertag eines
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§ 50 EEG 2017 Zahlungsanspruch für Flexibilität Erneuerbare-Energien-Gesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=eeg_2014&a=50
(1) Anlagenbetreiber haben gegen den Netzbetreiber einen Zahlungsanspruch nach Maßgabe des § 50a oder § 50b für die Bereitstellung installierter Leistung, wenn für den in der Anlage erzeugten Strom dem Grunde nach auch ein
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§ 81 EEG 2017 Clearingstelle Erneuerbare-Energien-Gesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=EEG+2014&a=81
(1) Zu diesem Gesetz wird eine Clearingstelle eingerichtet. Der Betrieb erfolgt im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie durch eine juristische Person des Privatrechts. (2) Die Clearingstelle ist zuständig für Fragen und
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§ 78 EEG 2017 Stromkennzeichnung entsprechend der EEG-Umlage Erneuerbare-Energien-Gesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=EEG%2B2017&a=78
(1) Elektrizitätsversorgungsunternehmen erhalten im Gegenzug zur Zahlung der EEG-Umlage nach § 60 Absatz 1 das Recht, Strom als „Erneuerbare Energien, finanziert aus der EEG-Umlage" zu kennzeichnen. Satz 1 ist im Fall des § 60a