211 Ergebnisse für: kostenordnung
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Kostenordnung - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/KostO
Das KostO: aufgehoben durch Gesetz vom 23.07.2013 ( BGBl. I S. 2586 ) m.W.v. 01.08.2013
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§ 31 KostO Festsetzung des Geschäftswerts Kostenordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=kosto&a=31
(1) Das Gericht setzt den Geschäftswert durch Beschluß gebührenfrei fest, wenn ein Zahlungspflichtiger oder die Staatskasse dies beantragt oder es sonst angemessen erscheint. Die Festsetzung kann von dem Gericht, das sie getroffen hat,
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§ 41d KostO Verwendung von Musterprotokollen Kostenordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=kosto&a=41d
Die in § 39 Abs. 5, § 41a Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 4 Nr. 1, auch in Verbindung mit § 41c Abs. 1, bestimmten Mindestwerte gelten nicht für die Gründung einer Gesellschaft gemäß § 2 Abs. 1a des Gesetzes betreffend die
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Artikel 9 2. KostRMoG Änderung des Gräbergesetzes 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz
//www.buzer.de/s1.htm?g=2013+I+2586&a=9
In § 11 Absatz 1 Satz 2 des Gräbergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Januar 2012 (BGBl. I S. 98), werden die Wörter „der Kostenordnung" durch die Wörter „dem Gerichts- und Notarkostengesetz"
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Archiv - Handschriftenarchiv Dresdner Kreuzchor
http://hsa.bplaced.de/archiv
Das Handschriftenarchiv Dresdner Kreuzchor: Geschichte, Fakten, Organisation und weitere Informationen.
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§ 67 KostO Sonstige Eintragungen Kostenordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=kosto&a=67
(1) Für alle Eintragungen, die unter keine der vorstehenden Vorschriften fallen und auch nicht als Nebengeschäft gebührenfrei sind, wird ein Viertel der vollen Gebühr erhoben. Dies gilt insbesondere 1. für die Eintragung des
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Artikel 9 2. KostRMoG Änderung des Gräbergesetzes 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz
http://www.buzer.de/s1.htm?g=2013+I+2586&a=9
In § 11 Absatz 1 Satz 2 des Gräbergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Januar 2012 (BGBl. I S. 98), werden die Wörter „der Kostenordnung" durch die Wörter „dem Gerichts- und Notarkostengesetz"
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Artikel 45 2. KostRMoG Aufhebung von Rechtsvorschriften 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=2013I2586&a=45
Es werden aufgehoben 1. die Kostenordnung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 361-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, die zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1800) geändert worden ist, 2.