17 Ergebnisse für: kraftstdv
-
§ 7 KraftStDV Steuervergünstigungen Kraftfahrzeugsteuer-Durchführungsverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=KraftStDV&a=7
(1) Beabsichtigt ein Steuerpflichtiger, seinen Anspruch auf Steuerbefreiung, auf Steuerermäßigung oder auf Nichterhebung der Steuer für einen Kraftfahrzeuganhänger (§ 10 Absatz 1 des Gesetzes) geltend zu machen, so hat er dies
-
§ 7 KraftStDV Steuervergünstigungen Kraftfahrzeugsteuer-Durchführungsverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=kraftstdv&a=7
(1) Beabsichtigt ein Steuerpflichtiger, seinen Anspruch auf Steuerbefreiung, auf Steuerermäßigung oder auf Nichterhebung der Steuer für einen Kraftfahrzeuganhänger (§ 10 Absatz 1 des Gesetzes) geltend zu machen, so hat er dies
-
§ 10 KraftStG 2002 Sonderregelung für Kraftfahrzeuganhänger Kraftfahrzeugsteuergesetz 2002
https://www.buzer.de/s1.htm?g=KraftStG%2B2002&a=10
(1) Auf schriftlichen Antrag wird die Steuer für das Halten von Kraftfahrzeuganhängern mit Ausnahme von Wohnwagenanhängern nicht erhoben, solange die Anhänger ausschließlich hinter Kraftfahrzeugen (ausgenommen Krafträder und
-
Die Kraftfahrzeugsteuer - Inhaltsübersicht - NWB Datenbank
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/80186/
Die KraftSt entwickelte sich aus Straßenbenutzungsgebühren und aus Luxusabgaben. Sie wurde 1906 als Reichssteuer eingeführt. 1922 wurde im wesentlichen das heut...
-
§ 3 KraftStG 2002 Ausnahmen von der Besteuerung Kraftfahrzeugsteuergesetz 2002
https://www.buzer.de/s1.htm?g=KraftStG%2B2002&a=3
Von der Steuer befreit ist das Halten von 1. Fahrzeugen, die von der Zulassungspflicht nach § 3 Absatz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung vom 3. Februar 2011 (BGBl. I S. 139) in der jeweils geltenden Fassung ausgenommen sind; 2. Fahrzeugen, solange
-
§ 1 KraftStG 2002 Steuergegenstand Kraftfahrzeugsteuergesetz 2002
https://www.buzer.de/s1.htm?g=KraftStG%2B2002&a=1
(1) Der Kraftfahrzeugsteuer unterliegt 1. das Halten von inländischen Fahrzeugen zum Verkehr auf öffentlichen Straßen; 2. das Halten von ausländischen Fahrzeugen zum Verkehr auf öffentlichen Straßen, solange die Fahrzeuge
-
§ 87a AO Elektronische Kommunikation Abgabenordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AO&a=87a
(1) Die Übermittlung elektronischer Dokumente ist zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet. Ein elektronisches Dokument ist zugegangen, sobald die für den Empfang bestimmte Einrichtung es in für den
-
Zoll online - Allgemeines
http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Steuern/Verkehrsteuern/Kraftfahrzeugsteuer/Allgemeines/allgemeines_node.html
Keine Beschreibung vorhanden.
-
§ 3a KraftStG 2002 Vergünstigungen für Schwerbehinderte Kraftfahrzeugsteuergesetz 2002
https://www.buzer.de/s1.htm?g=KraftStG%2B2002&a=3a
(1) Von der Steuer befreit ist das Halten von Kraftfahrzeugen, solange die Fahrzeuge für schwerbehinderte Personen zugelassen sind, die durch einen Ausweis im Sinne des Neunten Buches Sozialgesetzbuch oder des Artikels 3 des Gesetzes über die
-
§ 46 FZV Zuständigkeiten Fahrzeug-Zulassungsverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=FZV&a=46
(1) Diese Verordnung wird von den nach Landesrecht zuständigen unteren Verwaltungsbehörden ausgeführt. Die zuständigen obersten Landesbehörden oder die von ihnen bestimmten oder nach Landesrecht zuständigen Stellen