340 Ergebnisse für: kschg
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§§ 4, 13 KSchG Kündigungsschutzgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=KSchG&a=4,13
§§ 4, 13 KSchG Kündigungsschutzgesetz
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§§ 17 bis 22 KSchG Kündigungsschutzgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=KSchG&a=17-22
§§ 17 bis 22 KSchG Kündigungsschutzgesetz
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§ 7 KSchG Wirksamwerden der Kündigung - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/KSchG/7.html
Wird die Rechtsunwirksamkeit einer Kündigung nicht rechtzeitig geltend gemacht (§ 4 Satz 1, §§ 5 und 6 ), so gilt die Kündigung als von Anfang an...
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§ 1 KSchG Sozial ungerechtfertigte Kündigungen - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/KSchG/1.html
(1) Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses gegenüber einem Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis in demselben Betrieb oder Unternehmen ohne Unterbrechung...
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§ 4 KSchG Anrufung des Arbeitsgerichtes - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/KSchG/4.html
1 Will ein Arbeitnehmer geltend machen, dass eine Kündigung sozial ungerechtfertigt oder aus anderen Gründen rechtsunwirksam ist, so muss er innerhalb von...
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§ 2 KSchG Ãnderungskündigung - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/KSchG/2.html
1 Kündigt der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis und bietet er dem Arbeitnehmer im Zusammenhang mit der Kündigung die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu...
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BAG, Urteil vom 31.05.2007 - 2 AZR 306/06 - openJur
https://openjur.de/u/172042.html
Die besonders hohe Krankheitsanfälligkeit eines Arbeitnehmers begründet bei der Sozialauswahl für sich noch kein berechtigtes betriebliches Interesse im Sinne von § 1 Abs. 3 Satz 2 KSchG, einen andere ...
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§ 5 KSchG Zulassung verspäteter Klagen Kündigungsschutzgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=KSchG&a=5
(1) War ein Arbeitnehmer nach erfolgter Kündigung trotz Anwendung aller ihm nach Lage der Umstände zuzumutenden Sorgfalt verhindert, die Klage innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung zu erheben, so ist auf seinen
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§ 23 KSchG Geltungsbereich - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/KSchG/23.html
(1) 1 Die Vorschriften des Ersten und Zweiten Abschnitts gelten für Betriebe und Verwaltungen des privaten und des öffentlichen Rechts, vorbehaltlich der...
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§ 15 KSchG Unzulässigkeit der Kündigung Kündigungsschutzgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=KSchG&a=15
(1) Die Kündigung eines Mitglieds eines Betriebsrats, einer Jugend- und Auszubildendenvertretung, einer Bordvertretung oder eines Seebetriebsrats ist unzulässig, es sei denn, daß Tatsachen vorliegen, die den Arbeitgeber zur Kündigung