60 Ergebnisse für: kvdr
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Krankenversicherung der Rentner (KVdR), Krankenversicherungsbeitrag für Rentner in der gesetzlichen Krankenversicherung - Finanztip
https://www.finanztip.de/gkv/krankenversicherung-der-rentner/
In der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) zahlen Senioren deutlich weniger Krankenkassenbeiträge als Rentner oder Pensionäre, die freiwillig gesetzlich krankenversichert sind.
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Deutsche Rentenversicherung - Aktuelle Werte
https://web.archive.org/web/20120331020454/http://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/de/Navigation/Deutsche_RV/werte_rv_node.html
Informieren Sie sich über die aktuellen Sozialversicherungsbeiträge in Prozent sowie die Rechen- und Bezugsgrößen unterteilt in Ost und West. Außerdem finden Sie Informationen zur Höhe der Beiträge. Ebenfalls im Inhalt vorhanden sind die…
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Die Krankenversicherung der Rentner (KVdR): Entwicklungen und Reformen unter ... - Karl Heinz Paulus - Google Books
https://books.google.de/books?id=aAYTAQAAIAAJ&q=Seit+1.+8.+1941+Krankenversicherung+(KVdR),&dq=Seit+1.+8.+1941+Krankenversicheru
Keine Beschreibung vorhanden.
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Rhythmische Sportgymnastik - Weltmeisterschaften (Teil 2)
http://www.sport-komplett.de/sport-komplett/sportarten/r/rhythm_sportgymnastik/hst/12.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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Zugang zur Krankenversicherung der Rentner verbessert - Bundesgesundheitsministerium
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/ministerium/meldungen/2017/februar/hhvg/9-10-regelung.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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Tritt am 1. August 2017 in Kraft: Änderung bei der 9/10-Regelung: Rentner müssen selbst aktiv werden
https://www.noz.de/deutschland-welt/gut-zu-wissen/artikel/882939/aenderung-bei-der-9-10-regelung-rentner-muessen-selbst-aktiv-we
Änderung bei der 9/10-Regelung tritt am 1. August in Kraft: Kindererziehungszeiten werden angerechnet. Rentner/-innen müssen selbst aktiv werden.:
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Tritt am 1. August 2017 in Kraft: Änderung bei der 9/10-Regelung: Rentner müssen selbst aktiv werden
https://www.noz.de/deutschland-welt/gut-zu-wissen/artikel/882939/aenderung-bei-der-9-10-regelung-rentner-muessen-selbst-aktiv-werden
Änderung bei der 9/10-Regelung tritt am 1. August in Kraft: Kindererziehungszeiten werden angerechnet. Rentner/-innen müssen selbst aktiv werden.:
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§ 192 SGB V Fortbestehen der Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V)
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BV&a=192
(1) Die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger bleibt erhalten, solange 1. sie sich in einem rechtmäßigen Arbeitskampf befinden, 2. Anspruch auf Krankengeld oder Mutterschaftsgeld besteht oder eine dieser Leistungen oder nach gesetzlichen