35 Ergebnisse für: landesaufsicht
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Brunsbüttel darf nach umfangreicher Nachrüstung wieder ans Netz | Pressemitteilung | BMU
http://www.bmub.bund.de/bmub/presse-reden/pressemitteilungen/pm/artikel/brunsbuettel-darf-nach-umfangreicher-nachruestung-wieder
Landesaufsicht sieht keine Gründe für längere Stilllegung
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Brunsbüttel darf nach umfangreicher Nachrüstung wieder ans Netz | Pressemitteilung | BMU
http://www.bmub.bund.de/bmub/presse-reden/pressemitteilungen/pm/artikel/brunsbuettel-darf-nach-umfangreicher-nachruestung-wieder-ans-netz/
Landesaufsicht sieht keine Gründe für längere Stilllegung
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Kernkraftwerke in Deutschland | BMU
http://www.bmub.bund.de/themen/atomenergie-strahlenschutz/nukleare-sicherheit/aufsicht-ueber-kernkraftwerke/kernkraftwerke-in-deutschland/
Übersichtskarte der Kernkraftwerke in Deutschland
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Kernkraftwerke in Deutschland | BMU
http://www.bmub.bund.de/themen/atomenergie-strahlenschutz/nukleare-sicherheit/aufsicht-ueber-kernkraftwerke/kernkraftwerke-in-de
Übersichtskarte der Kernkraftwerke in Deutschland
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§ 2 VAG Öffentlich-rechtliche Versorgungseinrichtungen Versicherungsaufsichtsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=vag&a=2
(1) Soweit öffentlich-rechtliche Einrichtungen einschließlich der rechtlich unselbständigen kommunalen und kirchlichen Zusatzversorgungskassen und der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder im Wege der freiwilligen Versicherung
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BMU - Presse: Bundesumweltministerium erhebt keine Einwaende gegen das Wiederanfahren von Philippsburg II
https://web.archive.org/web/20090415122356/http://www.bmu.de/pressearchiv/14_legislaturperiode/pm/1503.php
Bundesumweltministerium - Bundesumweltministerium erhebt keine Einwände gegen das Wiederanfahren von Philippsburg II
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§ 38 VAG Rechnungslegung und Prüfung öffentlich-rechtlicher Versicherungsunternehmen
https://www.buzer.de/s1.htm?g=vag&a=38
(1) Die Vorschriften des Zweiten Unterabschnitts des Vierten Abschnitts in Verbindung mit den Vorschriften des Ersten und Zweiten Abschnitts des Dritten Buchs des Handelsgesetzbuchs gelten für öffentlich-rechtliche Unternehmen, die den Betrieb
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§ 10 WpHG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/wphg/__10.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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Abteilung 2 - www.bundesversicherungsamt.de
http://www.bundesversicherungsamt.de/bundesversicherungsamt/organisation/abteilung-2.html
Das Bundesversicherungsamt ist eine 1956 durch Gesetz errichtete selbständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales mit Sitz in Bonn.