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Leistungsgesetzen25 Ergebnisse für: leistungsgesetz
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§ 15 SGB IX Leistungsverantwortung bei Mehrheit von Rehabilitationsträgern Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB+IX&a=15
(1) Stellt der leistende Rehabilitationsträger fest, dass der Antrag neben den nach seinem Leistungsgesetz zu erbringenden Leistungen weitere Leistungen zur Teilhabe umfasst, für die er nicht Rehabilitationsträger nach § 6 Absatz 1
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§ 14 SGB IX Leistender Rehabilitationsträger Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB+IX&a=14
(1) Werden Leistungen zur Teilhabe beantragt, stellt der Rehabilitationsträger innerhalb von zwei Wochen nach Eingang des Antrages bei ihm fest, ob er nach dem für ihn geltenden Leistungsgesetz für die Leistung zuständig ist; bei den
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§ 14 SGB IX Leistender Rehabilitationsträger Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BIX&a=14
(1) Werden Leistungen zur Teilhabe beantragt, stellt der Rehabilitationsträger innerhalb von zwei Wochen nach Eingang des Antrages bei ihm fest, ob er nach dem für ihn geltenden Leistungsgesetz für die Leistung zuständig ist; bei den
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§ 14 SGB IX - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__14.html
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Stellungnahme des Deutschen Vereins zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Kinderschutzes (Kinderschutzgesetz) [1] — Deutscher Verein
http://wayback.archive.org/web/20140111033827/http://www.deutscher-verein.de/05-empfehlungen/Kinder_und_Jugendhilfe/Stellungnahm
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§ 18 SGB IX Erstattung selbstbeschaffter Leistungen Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB+IX&a=18
(1) Kann über den Antrag auf Leistungen zur Teilhabe nicht innerhalb einer Frist von zwei Monaten ab Antragseingang bei dem leistenden Rehabilitationsträger entschieden werden, teilt er den Leistungsberechtigten vor Ablauf der Frist die
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§ 18 SGB IX Erstattung selbstbeschaffter Leistungen Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BIX&a=18
(1) Kann über den Antrag auf Leistungen zur Teilhabe nicht innerhalb einer Frist von zwei Monaten ab Antragseingang bei dem leistenden Rehabilitationsträger entschieden werden, teilt er den Leistungsberechtigten vor Ablauf der Frist die
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg - Findbuch FL 20/10: Landratsamt Künzelsau - Strukturansicht
http://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=2-1165103
Keine Beschreibung vorhanden.
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§§ 14, 15 SGB IX Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BIX%2B2001&a=14,15
§§ 14, 15 SGB IX Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
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Richter zweifeln niedrige Leistungen für Asylbewerber an | tagesschau.de
https://web.archive.org/web/20120622013545/http://www.tagesschau.de/inland/asylrecht106.html
Seit 20 Jahren sind die Geldleistungen für Asylbewerber nicht erhöht worden. Damit beschäftigt sich nun das Verfassungsgericht. Die Richter kritisierten die niedrigen Sätze scharf und betonten den Wert der Menschenwürde. Die Regierung versprach Besserung -…