9 Ergebnisse für: luftnasig
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Lufthansa Group Investor Relations: Besonderheiten
https://investor-relations.lufthansagroup.com/aktie/basisinformationen/besonderheiten.html
Die Lufthansa Group ist der weltweit führende Aviation-Konzern. Das Unternehmensportfolio besteht aus den Network Airlines, Point-to-Point Airlines und Aviation Services.
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Lufthansa IR Portal - Grundkapital
https://web.archive.org/web/20070812004250/http://www.lufthansa-financials.de/servlet/PB/menu/1015141_l1/index.html
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luftrecht - Gesetze
https://archive.today/20130211213459/http://www.luftrecht-info.de/index.php?option=com_content&task=view&id=109&Itemid=42
luftverkehrsanwälte luftrecht luftfahrt luftverkehr urteile verordnungen gesetze literatur und vieles mehr Luftverkehrsanwälte
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Lufthansa Group Investor Relations: Aktionärsstruktur
http://investor-relations.lufthansagroup.com/aktie/aktionaersstruktur.html
Die Lufthansa Group ist der weltweit führende Aviation-Konzern. Das Unternehmensportfolio besteht aus den Network Airlines, Point-to-Point Airlines und Aviation Services.
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Lufthansa Group Investor Relations: Aktionärsstruktur
https://investor-relations.lufthansagroup.com/de/aktie-anleihen/aktionaersstruktur.html
Die Lufthansa Group ist der weltweit führende Aviation-Konzern. Das Unternehmensportfolio besteht aus den Network Airlines, Point-to-Point Airlines und Aviation Services.
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LuftNaSiG - Gesetz zur Sicherung des Nachweises der Eigentümerstellung und der Kontrolle von Luftfahrtunternehmen für die Aufrechterhaltung der Luftverkehrsbetriebsgenehmigung und der Luftverkehrsrechte
https://www.gesetze-im-internet.de/luftnasig/BJNR132200997.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 33 WpHG Mitteilungspflichten des Meldepflichtigen; Verordnungsermächtigung Wertpapierhandelsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=WpHG&a=33
(1) Wer durch Erwerb, Veräußerung oder auf sonstige Weise 3 Prozent, 5 Prozent, 10 Prozent, 15 Prozent, 20 Prozent, 25 Prozent, 30 Prozent, 50 Prozent oder 75 Prozent der Stimmrechte aus ihm gehörenden Aktien an einem Emittenten, für
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§ 33 WpHG Mitteilungspflichten des Meldepflichtigen; Verordnungsermächtigung Wertpapierhandelsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=wphg&a=33
(1) Wer durch Erwerb, Veräußerung oder auf sonstige Weise 3 Prozent, 5 Prozent, 10 Prozent, 15 Prozent, 20 Prozent, 25 Prozent, 30 Prozent, 50 Prozent oder 75 Prozent der Stimmrechte aus ihm gehörenden Aktien an einem Emittenten, für