8 Ergebnisse für: m.weigand
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Einstellung von Personal - IHK Frankfurt am Main
http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/arbeitsrecht/einstellung_personal/index.html
Das Merkblatt gibt Hinweise, was bei der Einstellung von Personal zu berücksichtigen ist.
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Urlaubsrecht - IHK Frankfurt am Main
http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/arbeitsrecht/urlaubsrecht/index.html
Nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) haben Arbeitnehmer in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub.
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Arbeitnehmererkrankung - IHK Frankfurt am Main
http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/arbeitsrecht/arbeitnehmererkrankung/index.html
Nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz haben Arbeitnehmer grundsätzlich einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall in Höhe von 100 % bis zur Dauer von sechs Wochen.
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Beratungsvertrag (Dienstvertrag) - IHK Frankfurt am Main
http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/mustervertrag/beratung_dienstvertrag/index.html
Auf dieser Seite können Sie sich ein kostenloses Muster eines Beratungsvertrages als Word-Dokument herunterladen.
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Arbeitsvertrag (Standard) - IHK Frankfurt am Main
http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/mustervertrag/arbeitsvertrag_standard/index.html
Laden Sie sich hier den kostenlosen Muster-Arbeitsvertrag ohne Tarifbindung herunter.
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Arbeitsvertrag (Befristet) - IHK Frankfurt am Main
http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/mustervertrag/arbeitsvertrag_befristet/index.html
Auf dieser Seite können Sie sich das kostenlose Muster eines Arbeitsvertrags mit Befristung als Word-Dokument herunterladen.
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Pflegezeitgesetz - IHK Frankfurt am Main
http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/arbeitsrecht/pflegezeitgesetz/index.html
Ziel von Pflegezeitgesetz und Familienpflegezeitgesetz ist es, Beschäftigten die Möglichkeit zu eröffnen, pflegebedürftige nahe Angehörige in häuslicher Umgebung zu pflegen und damit die Vereinbarkeit von Beruf und familiärer Pflege zu verbessern.
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Scheinselbstständige - IHK Frankfurt am Main
http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/arbeitsrecht/scheinselbstaendigkeit/index.html
Scheinselbstständige sind Erwerbstätige, die zwar den Status eines selbstständigen Unternehmers beanspruchen, deren Tätigkeit tatsächlich aber der eines Arbeitnehmers entspricht.