10 Ergebnisse für: managementprämienverordnung
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MaPrV Managementprämienverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=Managementpr%C3%A4mienverordnung&f=1
MaPrV Managementprämienverordnung
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§ 2 MaPrV Höhe der Managementprämie Managementprämienverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=MaPrV&a=2
(1) Die Managementprämie beträgt bei 1. im Jahr 2013 erzeugtem Strom 0,65 Cent pro Kilowattstunde, 2. im Jahr 2014 erzeugtem Strom 0,45 Cent pro Kilowattstunde, 3. ab dem Jahr 2015 erzeugtem Strom 0,30 Cent pro Kilowattstunde. (2) Die
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§ 3 MaPrV Anforderungen an fernsteuerbare Anlagen Managementprämienverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=MaPrV&a=3
(1) Anlagen sind fernsteuerbar im Sinne des § 2 Absatz 2, wenn die Anlagenbetreiberinnen oder Anlagenbetreiber 1. die technischen Einrichtungen vorhalten, die erforderlich sind, damit der Dritte, an den sie den Strom nach § 33b Nummer 1 des
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Erneuerbaren Energien-Gesetz - Recht der Erneuerbaren Energien (REE)
http://www.ree-portal.de/
REE - Recht der Erneuerbaren Energien / Erneuerbaren Energien-Gesetz / Vierteljahresschrift für das Recht der Erneuerbaren Energien - Erneuerbaren Energien-Gesetz
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Artikel 23 EEGReformG Inkrafttreten; Außerkrafttreten Gesetz zur grundlegenden Reform des
https://www.buzer.de/s1.htm?g=2014I1132&a=23
Dieses Gesetz tritt am 1. August 2014 in Kraft. Gleichzeitig treten das Erneuerbare-Energien-Gesetz vom 25. Oktober 2008 (BGBl. I S. 2074), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 20. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2730) geändert worden ist, und die
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§ 11 EEG Einspeisemanagement Erneuerbare-Energien-Gesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=eeg_2009&a=11
(1) Netzbetreiber sind unbeschadet ihrer Pflicht nach § 9 ausnahmsweise berechtigt, an ihr Netz unmittelbar oder mittelbar angeschlossene Anlagen und KWK-Anlagen, die mit einer Einrichtung zur ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung bei
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Deutscher Bundestag - Die Beschlüsse des Bundestages am 18. Oktober
http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2012/41022790_kw42_angenommen_abgelehnt/209690
Der Bundestag hat am Donnerstag, 18. Oktober, unter anderem das Wissenschaftsfreiheitsgesetz verabschiedet und das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen geändert. Eine Übersicht über alle Beschlüsse der letzten Sitzungswoche finden Sie hier.
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§ 33g EEG Marktprämie Erneuerbare-Energien-Gesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=EEG%2B2012&a=33g
(1) Anlagenbetreiberinnen und Anlagenbetreiber können für Strom aus erneuerbaren Energien oder Grubengas, den sie nach § 33b Nummer 1 direkt vermarkten, von dem Netzbetreiber eine Marktprämie verlangen. Dies gilt nur für Strom,
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Anlage 4 EEG Höhe der Marktprämie Erneuerbare-Energien-Gesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=EEG%2B2012&a=Anlage+4
1. Berechnung der Marktprämie 1.1 Im Sinne dieser Anlage ist „MP" die Höhe der Marktprämie im Sinne des § 33g Absatz 2 in Cent pro Kilowattstunde, „EV" der anzulegende Wert nach § 33h in Cent pro
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Artikel 1 SolarFördÄndG Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes Gesetz zur Änderung des
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SolarF%C3%B6rd%C3%84ndG&a=1
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz vom 25. Oktober 2008 (BGBl. I S. 2074), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 69 des Gesetzes vom 22. Dezember 2011 (BGBl. I S. 3044) geändert worden ist, wird wie folgt geändert 1. Die Inhaltsübersicht wird