22 Ergebnisse für: marktüberwachungsmaßnahmen
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§ 26 ProdSG Marktüberwachungsmaßnahmen Produktsicherheitsgesetz
https://dejure.org/gesetze/ProdSG/26.html
(1) Die Marktüberwachungsbehörden kontrollieren anhand angemessener Stichproben auf geeignete Art und Weise und in angemessenem Umfang, ob die Produkte die Anforderungen nach Abschnitt 2 oder nach anderen Rechtsvorschriften, bei denen nach
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§ 27 ProdSG Adressaten der Marktüberwachungsmaßnahmen Produktsicherheitsgesetz
https://dejure.org/gesetze/ProdSG/27.html
(1) Die Maßnahmen der Marktüberwachungsbehörde sind gegen den jeweils betroffenen Wirtschaftsakteur oder Aussteller gerichtet. Maßnahmen gegen jede andere Person sind nur zulässig, solange ein gegenwärtiges ernstes Risiko
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TextilKennzG Textilkennzeichnungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=textilkennzg&f=1
TextilKennzG Textilkennzeichnungsgesetz
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Neues Textilkennzeichnungsgesetz – Was ändert sich?
http://www.it-recht-kanzlei.de/neues-textilkennzeichnungsgesetz-2016.html
Bringt ein Händler Textilien in den Verkehr, so muss er viele rechtliche Vorgaben zur Etikettierung und Kennzeichnung einhalten. Auf europarechtlicher Ebene gilt seit...
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ProdSG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
http://www.gesetze-im-internet.de/prodsg_2011/
Keine Beschreibung vorhanden.
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ProdSG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
https://www.gesetze-im-internet.de/prodsg_2011/index.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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ProdSG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
https://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/prodsg_2011/gesamt.pdf
Keine Beschreibung vorhanden.
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ProdSG Produktsicherheitsgesetz
http://www.buzer.de/s1.htm?a=&g=%22Gesetz+%C3%BCber+die+Bereitstellung+von+Produkten+auf+dem+Markt%22&kurz=ProdSG&ag=9922
ProdSG Produktsicherheitsgesetz
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ProdSG Produktsicherheitsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=ProdSG&f=1
ProdSG Produktsicherheitsgesetz
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§ 3 TabakerzG Verantwortliche Personen Tabakerzeugnisgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=TabakerzG&a=3
(1) Die Wirtschaftsteilnehmer und die Inhaber erster Verkaufsstellen sind im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit gleichermaßen verpflichtet sicherzustellen, dass nur Erzeugnisse in den Verkehr gebracht werden, die den Anforderungen dieses