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Mautsystemgesetzes6 Ergebnisse für: mautsystemgesetz
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Artikel 3 InfrAGEG Änderung des Bundesgebührengesetzes Gesetz zur Einführung einer Infrastrukturabgabe
http://www.buzer.de/s1.htm?g=2015+I+904&a=3
In § 2 Absatz 2 Nummer 8 des Bundesgebührengesetzes vom 7. August 2013 (BGBl. I S. 3154) werden die Wörter „und dem Mautsystemgesetz." durch die Wörter „, dem Mautsystemgesetz und dem Infrastrukturabgabengesetz."
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Artikel 3 InfrAGEG Änderung des Bundesgebührengesetzes Gesetz zur Einführung einer Infrastrukturabgabe
//www.buzer.de/s1.htm?g=2015+I+904&a=3
In § 2 Absatz 2 Nummer 8 des Bundesgebührengesetzes vom 7. August 2013 (BGBl. I S. 3154) werden die Wörter „und dem Mautsystemgesetz." durch die Wörter „, dem Mautsystemgesetz und dem Infrastrukturabgabengesetz."
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§ 13 BGebG Gebührenfestsetzung Bundesgebührengesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=bgebg&a=13
(1) Gebühren werden von Amts wegen schriftlich oder elektronisch festgesetzt. Die Gebührenfestsetzung soll zusammen mit der Sachentscheidung erfolgen. Gebühren, die bei richtiger Behandlung der Sache durch die Behörde nicht entstanden
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§ 11 BGebG Gebührenarten Bundesgebührengesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=bgebg&a=11
Die Gebühren sind wie folgt zu bestimmen 1. durch feste Sätze (Festgebühren), 2. nach dem Zeitaufwand für die individuell zurechenbare öffentliche Leistung (Zeitgebühren) oder 3. durch Rahmensätze (Rahmengebühren).
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§ 9 BGebG Grundlagen der Gebührenbemessung Bundesgebührengesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=bgebg&a=9
(1) Die Gebühr soll die mit der individuell zurechenbaren öffentlichen Leistung verbundenen Kosten aller an der Leistung Beteiligten decken, soweit die Kosten nicht als Auslagen nach § 12 Absatz 1 oder 2 abzurechnen sind. In die Gebühr
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BFStrMG Bundesfernstraßenmautgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BFStrMG&f=1
BFStrMG Bundesfernstraßenmautgesetz