75 Ergebnisse für: meldeschein
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Fallbeispiele und Referenzen zum Meldeschein, Tourismus Consulting, Gästebefragung und Gästebindung.
http://www.avs.de/touristik-referenzen.htm
GästeCard-Systeme, Marktforschung sowie Destinations-Marketing sind unsere Kompetenzen. Unsere Referenzen reichen von Rabatt- und Gutscheinsystemen bis zu All-Inclusive-Karten im Prepaid- oder Umlageverfahren.
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Seebad Insel Hiddensee - Die Wohlfühl- und Kulturinsel - Seebad Hiddensee
http://www.seebad-hiddensee.de/
Die Ostseeinsel Hiddensee stellt sich vor: Natur und Geschichte, Kunst und Kultur, Veranstaltungen und Unterkünfte.
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Seebad Insel Hiddensee - Die Wohlfühl- und Kulturinsel - Seebad Hiddensee
http://www.seebad-insel-hiddensee.de/
Die Ostseeinsel Hiddensee stellt sich vor: Natur und Geschichte, Kunst und Kultur, Veranstaltungen und Unterkünfte.
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Seebad Insel Hiddensee - Die Wohlfühl- und Kulturinsel - Seebad Hiddensee
https://www.seebad-hiddensee.de/
Die Ostseeinsel Hiddensee stellt sich vor: Natur und Geschichte, Kunst und Kultur, Veranstaltungen und Unterkünfte.
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Seebad Insel Hiddensee - Die Wohlfühl- und Kulturinsel - Seebad Hiddensee
http://www.seebad-insel-hiddensee.de/hiddensee.asp?mid=7&uid=18&iid=43
Die Ostseeinsel Hiddensee stellt sich vor: Natur und Geschichte, Kunst und Kultur, Veranstaltungen und Unterkünfte.
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§ 54 BMG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__54.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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Turnierhundsport - Hundesport » VDH.de
http://www.vdh.de/turnierhundsport.html
Turnierhundsport (THS) ist Leichtathletik mit dem Hund. Gemeinsam bewältigen Hund und Mensch unterschiedliche Laufdisziplinen – genau richtig für alle, die Bewegung lieben. Mehr erfahren!
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§ 29 BMG Besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten Bundesmeldegesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BMG&a=29
(1) Wer in Einrichtungen, die der gewerbs- oder geschäftsmäßigen Aufnahme von Personen dienen (Beherbergungsstätten), für länger als sechs Monate aufgenommen wird, unterliegt der Meldepflicht nach § 17 oder § 28.
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§ 54 BMG Bußgeldvorschriften Bundesmeldegesetz
http://www.buzer.de/gesetz/10628/a181008.htm
(1) Ordnungswidrig handelt, wer 1. entgegen § 19 Absatz 6 eine Wohnungsanschrift anbietet oder zur Verfügung stellt oder 2. entgegen § 44 Absatz 4 Nummer 3 Daten erlangt. (2) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig