35 Ergebnisse für: meldevorschriften
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§ 11 AWG Verfahrens- und Meldevorschriften Außenwirtschaftsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AWG&a=11
(1) Durch Rechtsverordnung können Verfahrensvorschriften erlassen werden 1. zur Durchführung dieses Gesetzes und von Rechtsverordnungen auf Grund dieses Gesetzes, 2. zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit von
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Finanzdienstleistungsinstitute | Deutsche Bundesbank
https://www.bundesbank.de/de/aufgaben/bankenaufsicht/einzelaspekte/finanzdienstleistungsinstitute
Seit 1998 werden auch Finanzdienstleistungsinstitute grundsätzlich nach denselben Regeln wie Kreditinstitute beaufsichtigt und benötigen ebenso eine Erlaubnis.
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Seeschifffahrt
https://www.hamburg-port-authority.de/de/wasser/seeschifffahrt/
Keine Beschreibung vorhanden.
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AWV - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
https://www.gesetze-im-internet.de/awv_2013/index.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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AWG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
https://www.gesetze-im-internet.de/awg_2013/index.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 9 BStatG Regelungsumfang bundesstatistischer Rechtsvorschriften Bundesstatistikgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BStatG&a=9
(1) Die eine Bundesstatistik anordnende Rechtsvorschrift muß die Erhebungsmerkmale, die Hilfsmerkmale, die Art der Erhebung, den Berichtszeitraum oder den Berichtszeitpunkt, die Periodizität und den Kreis der zu Befragenden bestimmen. (2)
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§ 63 AWV Begriffsbestimmungen Außenwirtschaftsverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AWV&a=63
Für Zwecke der Meldungen nach diesem Kapitel ist 1. Inland das deutsche Wirtschaftsgebiet im Sinne des Kapitels 2 Nummer 2.05. des Anhangs A der Verordnung (EG) Nr. 2223/96 des Rates vom 25. Juni 1996 zum Europäischen System
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§ 15 BStatG Auskunftspflicht Bundesstatistikgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BStatG&a=15
(1) Die eine Bundesstatistik anordnende Rechtsvorschrift hat festzulegen, ob und in welchem Umfang die Erhebung mit oder ohne Auskunftspflicht erfolgen soll. Ist eine Auskunftspflicht festgelegt, sind alle natürlichen und juristischen Personen des