27 Ergebnisse für: meldfortg
-
Fassung Artikel 4 MeldFortG a.F. bis 26.11.2014 (geändert durch Artikel 1 G. v. 20.11.2014 BGBl. I S. 1738)
https://www.buzer.de/s1.htm?g=MeldFortG+25.11.2014&a=4
Text Artikel 4 MeldFortG a.F. in der Fassung vom 26.11.2014 (geändert durch Artikel 1 G. v. 20.11.2014 BGBl. I S. 1738)
-
Artikel 4 MeldFortG Inkrafttreten, Außerkrafttreten Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens
https://www.buzer.de/s1.htm?g=2013I1084&a=4
Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am 1. November 2015 in Kraft. In Artikel 1 treten die §§ 55 bis 57 am 26. November 2014 in Kraft. Das Melderechtsrahmengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. April 2002 (BGBl. I S. 1342),
-
§ 1 PAuswG Ausweispflicht; Ausweisrecht Personalausweisgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=PAuswG&a=1
(1) Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind verpflichtet, einen gültigen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder, ohne ihr zu unterliegen, sich überwiegend in
-
§ 46 FZV Zuständigkeiten Fahrzeug-Zulassungsverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=FZV&a=46
(1) Diese Verordnung wird von den nach Landesrecht zuständigen unteren Verwaltungsbehörden ausgeführt. Die zuständigen obersten Landesbehörden oder die von ihnen bestimmten oder nach Landesrecht zuständigen Stellen
-
Nach Hammelsprung: Zu wenig Anwesende – Bundestag bricht Sitzung ab - WELT
https://www.welt.de/politik/deutschland/article116899710/Zu-wenig-Anwesende-Bundestag-bricht-Sitzung-ab.html
Bei der Bundestagssitzung am Donnerstagabend hat die Linke per Hammelsprung die Beschlussunfähigkeit feststellen lassen. Ein ungewöhnlicher Vorgang. Berlin rätselt, was die Linke damit bezweckte.
-
§ 16 BWO Eintragung der Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis Bundeswahlordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BWO&a=16
(1) Von Amts wegen sind in das Wählerverzeichnis alle Wahlberechtigten einzutragen, die am 42. Tage vor der Wahl (Stichtag) bei der Meldebehörde gemeldet sind 1. für eine Wohnung, 2. auf Grund eines Anstellungs-, Heuer- oder
-
§ 17 BMG Anmeldung, Abmeldung Bundesmeldegesetz
http://www.buzer.de/gesetz/10628/a180971.htm
(1) Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden. (2) Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der
-
Umstrittene Abstimmung: Bundesregierung distanziert sich von Meldegesetz - WELT
https://www.welt.de/politik/deutschland/article108129780/Bundesregierung-distanziert-sich-von-Meldegesetz.html
Jetzt geht auch die Regierung auf Distanz zum umstrittenen Meldegesetz. Sie hoffe auf weitere Korrekturen. Für Verwirrung sorgten gleichzeitig die Äußerungen von führenden CSU-Politikern.
-
§ 15 EuWO Eintragung der wahlberechtigten Deutschen in das Wählerverzeichnis Europawahlordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=EuWO&a=15
(1) Von Amts wegen sind in das Wählerverzeichnis alle Wahlberechtigten einzutragen, die am 42. Tage vor der Wahl (Stichtag) bei der Meldebehörde gemeldet sind 1. für eine Wohnung, bei mehreren Wohnungen für ihre Hauptwohnung, 2. auf
-
§ 17 BMG Anmeldung, Abmeldung Bundesmeldegesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BMG&a=17
(1) Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden. (2) Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der