146 Ergebnisse für: messtechnisch
-
Wie misst man Sprachverständlichkeit? | voice INTER connect
https://www.voiceinterconnect.de/de/detail/sprachverstaendlichkeit
Jeder kennt die Situation - an Türsprechstellen oder bei Durchsagen im öffentlichen Nahverkehr sind Sprecher manchmal schlecht zu verstehen. Mehrere Einflussgrößen können dafür verantwortlich sein.Welche Parameter sind das? Wie ermittelt man messtechnisch…
-
Feldmühle | LEIFI Physik
https://www.leifiphysik.de/elektrizitaetslehre/ladungen-felder-oberstufe/ausblick/feldmuehle
Keine Beschreibung vorhanden.
-
Anlage zum Merkblatt Energieeffizient Bauen (153)
https://web.archive.org/web/20160811103653/https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Service/Download-Center/F%C3%B6rderprogramme-(Inlandsf
Barrierefreie Version der Anlage Technische Mindestanforderungen zum Merkblatt Energieeffizient Bauen (153)
-
Bundesnetzagentur | EMF-Monitoring
http://emf3.bundesnetzagentur.de/n_glossar.html
Die Bundesnetzagentur
-
Sauerstoffmessung — Professur für Fügetechnik und Montage — TU Dresden
http://tu-dresden.de/die_tu_dresden/fakultaeten/fakultaet_maschinenwesen/if/fue/forschung/arbeitsgruppelichtbogenschweissen/arbeitsfelder/diagnostikinhalt/sauerstoffmessung_diagnostik
Zurück Für die Bewertung der Schutzgasabdeckung ist die Kenntnis über die Kontamination des Schutzgases durch Umgebungsluft von großer Bedeutung. Das definierte Absaugen einer geringen …
-
Radar Basics - Antennendiagramm
http://www.radartutorial.eu/06.antennas/Antennendiagramm.de.html
Keine Beschreibung vorhanden.
-
DruckerAusbV Drucker-Ausbildungsverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=2011+I+570&f=1
DruckerAusbV Drucker-Ausbildungsverordnung
-
Immissionsmessnetz für Radioaktivität (IfR) - LfU Bayern
http://www.lfu.bayern.de/strahlung/ifr/index.htm
Das bayerische Immissionsmessnetz für Radioaktivität (IfR)
-
Radar Basics - PAR-80
http://www.radartutorial.eu/19.kartei/03.atc/karte012.de.html
Keine Beschreibung vorhanden.
-
§ 4 AbLaV Vergütung abschaltbarer Lasten Verordnung zu abschaltbaren Lasten
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AbLaV&a=4
(1) Anbieter, die sich in Vereinbarungen mit Betreibern von Übertragungsnetzen zu Leistungen verpflichtet haben, die den Anforderungen dieser Verordnung genügen, erhalten eine Vergütung. (2) Die Höhe der Vergütung bestimmt sich