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    https://web.archive.org/web/20100130175853/http://www.mdr.de/sachsen/7049341.html

    Sachsen darf die sogenannte Reichensteuer beibehalten. Der Sächsische Verfassungsgerichtshof sieht darin keinen Verstoß gegen die Verfassung. 24 Gemeinden hatten gegen die Abgaberegelung geklagt.



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