33 Ergebnisse für: mitzuteilende
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§ 138 AO - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__138.html
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§ 105 ZPO - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__105.html
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§ 28 SVWO - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/svwo_1997/__28.html
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§ 28 SVWO Wahl ohne Wahlhandlung und Bekanntmachung des Ergebnisses Wahlordnung für die Sozialversicherung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=svwo&a=28
(1) Wird aus einer Wählergruppe keine gültige Vorschlagsliste eingereicht oder nur eine Vorschlagsliste zugelassen, findet für diese Wählergruppe keine Wahlhandlung statt; dies gilt auch, wenn zwar mehrere Vorschlagslisten zugelassen
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LG Berlin, Urteil vom 06.03.2007 - Az. 27 O 72/07 - Alles Atze (Schröder)!? - Die Veröffentlichung des richtigen, bürgerlichen Namens des Comedian Atze Schröder ohne dessen Einwilligung stellt einen rechtswidrigen Eingriff in dessen Persönlichkeitsrecht dar.
http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=678
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§ 72a AO Haftung Dritter bei Datenübermittlungen an Finanzbehörden Abgabenordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AO&a=72a
(1) Der Hersteller von Programmen im Sinne des § 87c haftet, soweit die Daten infolge einer Verletzung seiner Pflichten nach § 87c unrichtig oder unvollständig verarbeitet und dadurch Steuern verkürzt oder zu Unrecht steuerliche
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WADA hält am neuen Meldesystem fest - Allgemein - Mehr Sport - sport.ARD.de
https://web.archive.org/web/20090225124659/http://sport.ard.de/sp/weitere/news200902/24/wada_meldesystem_240209.jsp
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Artikel 1 StUmgBG Änderung der Abgabenordnung Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StUmgBG&a=1
Die Abgabenordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Oktober 2002 (BGBl. I S. 3866; 2003 I S. 61), die zuletzt durch Artikel 6 Absatz 32 des Gesetzes vom 13. April 2017 (BGBl. I S. 872) geändert worden ist, wird wie folgt geändert 1. Die
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§ 355 BGB Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=355
(1) Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt, so sind der Verbraucher und der Unternehmer an ihre auf den Abschluss des Vertrags gerichteten Willenserklärungen nicht mehr gebunden, wenn der