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Mitbestimmung/Mitwirkung / 1.2.4 Auszahlung des Arbeitsentgelts (Nr. 4) | TVöD Office Professional | Öffentlicher Dienst | Haufe
http://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/mitbestimmungmitwirkung-124-auszahlung-des-arbeitsentgelts-nr
Gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 4 BetrVG besteht ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bezüglich Zeit, Ort und Art der Auszahlung der Arbeitsentgelte. Die Zeit der Auszahlung des Arbeitsentgelts regelt sich grundsätzlich nach § 614 BGB. Nach dieser Bestimmung ist…