6 Ergebnisse für: mufklag
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MuFKlaG Gesetz zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage
https://www.buzer.de/s1.htm?g=Gesetz+zur+Einf%C3%BChrung+einer+zivilprozessualen+Musterfeststellungsklage+(MuFKlaG)&f=1
MuFKlaG Gesetz zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage
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MuFKlaG Gesetz zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage
https://www.buzer.de/s1.htm?g=Gesetz+zur+Einf%C3%BChrung+einer+zivilprozessualen+Musterfeststellungsklage&f=1
MuFKlaG Gesetz zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage
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§ 609 ZPO Klageregister; Verordnungsermächtigung Zivilprozessordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=ZPO&a=609
(1) Klageregister ist das Register für Musterfeststellungsklagen. Es wird vom Bundesamt für Justiz geführt und kann elektronisch betrieben werden. (2) Bekanntmachungen und Eintragungen nach den §§ 607 und 608 sind
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§ 147 ZPO Prozessverbindung Zivilprozessordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=ZPO&a=147
Das Gericht kann die Verbindung mehrerer bei ihm anhängiger Prozesse derselben oder verschiedener Parteien zum Zwecke der gleichzeitigen Verhandlung und Entscheidung anordnen, wenn die Ansprüche, die den Gegenstand dieser Prozesse bilden, in
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§ 606 ZPO Musterfeststellungsklage Zivilprozessordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=ZPO&a=606
(1) Mit der Musterfeststellungsklage können qualifizierte Einrichtungen die Feststellung des Vorliegens oder Nichtvorliegens von tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen für das Bestehen oder Nichtbestehen von Ansprüchen oder
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§ 204 BGB Hemmung der Verjährung durch Rechtsverfolgung Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=204
(1) Die Verjährung wird gehemmt durch 1. die Erhebung der Klage auf Leistung oder auf Feststellung des Anspruchs, auf Erteilung der Vollstreckungsklausel oder auf Erlass des Vollstreckungsurteils, 2. die Zustellung des Antrags im vereinfachten