5 Ergebnisse für: nachdienen
-
§ 29 WPflG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/wehrpflg/__29.html
Keine Beschreibung vorhanden.
-
DDR-Lexikon: Militärgefängnis Schwedt
http://www.ddr-wissen.de/wiki/ddr.pl?Milit%E4rgef%E4ngnis_Schwedt
Keine Beschreibung vorhanden.
-
Ein kleiner Überblick: Bundeswehr und Elternzeit
http://www.dienstzeitende.de/blog/ueberblick-bundeswehr-und-elternzeit-52/
Soldatinnen und Soldaten, Mütter wie Väter, haben in ihrer Dienstzeit grundsätzlich einen Anspruch auf Elternzeit. Dieser Anspruch, der sich...
-
-
§ 5 WPflG Grundwehrdienst Wehrpflichtgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=WPflG&a=5
(1) Grundwehrdienst leisten Wehrpflichtige, die zu dem für den Diensteintritt festgesetzten Zeitpunkt das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Abweichend hiervon leisten Grundwehrdienst Wehrpflichtige, die zu dem für den Diensteintritt