2 Ergebnisse für: nachmännern
-
§ 65 AktG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/aktg/__65.html
Keine Beschreibung vorhanden.
-
Wechsel | bpb
http://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/recht-a-z/23235/wechsel
in bestimmter Form abgefasste Urkunde, in der die unbedingte Verpflichtung verbrieft ist, an den berechtigten Inhaber eine bestimmte Geldsumme zu bezahlen. Der Wechsel ist ein Wertpapier. Die darin übernommene Zahlungspflicht ist selbstständig, d. h.